Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1860-61)

Anhang

830 Stiftungen. Gayling’sche Stiftung”, für den ältesten oder bravsten Gemeinen des dritten Zuges der vormaligen Oberstlieutenants zweiten Eseadron des Dra­goner-Regiments Nr. 3, gegenwärtig Kürassier-Regiment Nr. ii. Das StiftungSrCapital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 190 fl. Oesterr. Währung. Das Verleihungsreeht steht dem jeweiligen Commandanten des Kürassier- Regiments Nr. 11 zu. (Abth. 15, Nr. 5053, vom 25. September 1860.) 11. Der Handelsleute Alexander Goldmann und J. Salomon, für zwei verkrüppelte oder sonst invalid gewordene Krieger der k. k. österreichi­schen Armee, welche mit den Stiftungs-Interessen jährlich am Jahrestage der Geburt des durchlauchtigsten Erzherzogs Rudolph, Kronprinzen von Oesterreich, gleichinüssig zu betheilen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in einer opercentigen Grund-Entlastungs- Obligation pr. 200 fl. C. M. Das Betheilungsrecht steht dem jeweiligen Chef des Landes-General-Commando zu Lemberg zu. (Abth. 15, Nr. 2606, vom 26. Juni 1860.) 1Ä« Des Cassiers der k. k. Landes- und Local-Yersorgungs-Anstaltcn in Gratz, Joseph Grossmann, für drei der würdigsten und gebrechlichsten im Locostande des Wiener Invalidenhauses befindlichen Invaliden steiermärkischer Abkunft, und in deren Ermanglung auch anderer Invaliden deutscher Abkunft. Die Stiftung hat den Namen ,,Joseph Grossmann’schc Stif­tung” zu führen. Das Capital der Stiftung besteht in Staats-Schuldverschreibungen im Gesammt-Nenivwerthe von 690 fl. Das Verleihungsreeht steht dem jeweiligen Commandanten des Wiener Invali­denhauses, jedoch erst nach AblJeben des Bruders des Stifters, welcher den Stiftungs­genuss zu beziehen hat, zu. (Abth. 15, Nr. 7037, vom 15. December 1860.) 13. Freiherrlich Herzogenberg-Götzen’sche Stiftung, für eine arme sittliche Officiers-Witwe des k k. Infanterie-Regiments Nr. 35, errich­tet von Wilhelmine Freifrau vonHerzogenbcrg, geborne Gräfin Götzen, Sternkreuz-Ordens-Dame. In Ermanglung einer solchen Officiers-Witwe hat ein blessirter pensio- nirter Officier vom Hauptmanne abw ärts desselben Regiments, der auf seine Pension beschränkt ist, den Stiftungs-Genuss zu beziehen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 1000 fl. Oesterr. Währung. Das Vorschlagsreeht steht dem jeweiligen Commandanten des genannten Regi­ments, das Verleihungsrecht der Stieftochter der Stifterin, Frau Josephine Freiin von Herzogenberg, Eliren-Stifts-Dame von Briinn, zu. (Abth. 15, Nr. 1777, vom 17. Mai 1860.) lift, Oberstens-Witwe Anna Freiin Huber v, Penig’sche Stiftung, wornach alljährlich 1. die Interessen einer National-Anlehens-Obligation pr. 600 fl. C. M., an sechs nach Innsbruck zuständige Invaliden am 13. Juli, als dem Sterbe­tage der Stifterin, und 2. die Interessen einer ungarischen Grund-Entlastungs-Obligation pr. 600 fl. C. M. an die bravsten und besten sechs Gemeinen des Kaiser-Jäger- Regiments am 5. Juni, als dem Sterbetage des Gemals der Stifterin, des k. k. Obersten Freiherrn Paul Huber v. Penig, zu vertheilen sind. Im ersten Falle steht das Verleihungsrecht dem jeweiligen Platz-Commandanten zu Innsbruck, im zweiten dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 15, Nr. 5546, vom 14. October 1860.)

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