Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1860-61)

Anhang

826 Stiftungen. C. Officiers-Töchter-Erziehungs-Institut zu Hernals. a) Mit der Widmung; zur Erhaltung; von Plätzen. 1. Militär-Stiftungen. Für Töchter von k. k. Officieren, welche mit dem Degen dienen und im activen Stande geheirathet haben....................................................... 63 Die Verleihung geht, über Vorschlag des Kriegs-Ministerium, von Seiner kaiserlich-königlichen Apostolischen Majestät aus. 2. Privat-Stiftungen. 1. Die nieder-österreichisch-ständische.............................. 6 Für Töchter k. k. Officiere, welche mit dem Degen dienen. Zur Feier der glücklichen Rückkehr Seiner Majestät des Kaisers Franz im Jahre 1814. Das Verleihungsrecht übt der nieder-österreichisch - ständische Aus­schuss aus. 2. Seiner k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Ludwig; 1 Für die Tochter eines Officiers des Höchstdessen Namen führenden Infanterie-Regiments Nr. 8. Die Besetzung steht, über Vorschlag des Regiments, dem jeweiligen Regiments-Inhaber, in dessen Ermanglung aber dem Regiments-Comman- danten zu. Ueberdiess werden eine Anzahl Officiers-Töehter, dann Waisen von Militär- Parteien und Militär-Beamten in den englischen Fräulein-Stiften und Frauen-Klöstern der Monarchie erzogen, und die bezüglichen Auslagen aus den Erträgnissen eines hiezu gewidmeten Stiftungs-Capitals, bestehend in Staats-Obligationen im Betrage von 323.200 fl., bestritten. by Mit der Widmung; zu Quasten einzelner Kög;lin«;e. Die Stiftung der General-Majors-Witwe Theresia v. Seidl. Für die jeweilig ärmste, doch bestconduisirte Oberlieutenants-Waise das Erträgniss eines Stiftungs-Capitals von 1340 fl. in der Art, dass die Interessen während ihres Aufenthaltes im Institute nutzbringend angelegt, und solches nach ihrem Austritte als eine Aushilfe ausgefolgt werden soll. D. Mannschafts-Töchter-Erziehungs-Institute. Privat-Stiftungen. Mit der Widmung; zur Erhaltung; von Plätzen. 1« Ihrer Majestät der Kaiserin Carolina Aug;usta ......................... St F ür eheliche Töchter der Soldaten vom Corporal abwärts, um sie zu braven Dienstmägden zu erziehen.

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