Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)

Anhang

Stillungen. 375 Das Vorschlagsrecht besitzt das niederösterreichi­sche Landes-Militär-Gericht, das Verleihungsrecht steht dem Armee-Ober-Commando zu. (G. 1833, vom Jahre 1783.) 8. Ihrer Majestät der Kaiserin Carolina Aug usta, für das Militär-Spital zu Salzburg, zum Ankäufe von Särgen für die daselbst verstorbenen k. k. Soldaten, im Falle deren Verlassensehaft nicht hinreicht, und sie keine anwesenden Ver­wandten haben, um die erwähnte Auslage zu be­streiten. Das Capital besteht in einer 4percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 500 fl. C. M. Die Verfügung hat das Armee-Ober-Commando. (L. 6338, vom 9. December 1832, und Section 111, Abth. 4, Nr. 3287, vom 18. December 1833.) O» Eugenia-Stiftung des Doctors Sigmund Bernstein, Regirnents-Arzt bei dem Infanterie- Regimentc Franz Graf Gyulai Nr. 33, zum Ankäufe von Weihnachts-Geschenken für Kinder, welche das 12. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, von Gemeinen und Stellvertretern des Huszaren- Regiments Graf Radetzky Nr. 5. Das Stiftungs-Capital bestellt in der Spereen- tigen National-Anlehens-Obligation pr. 200 tl. (Abth. 20, Nr. 1163, vom 24. Mai 1837.) lö» Des k. k. Majors Carl Ritter v. Gaupp, bestehend in einem Capitale von 11.000 fl., von welchem 7900A. W. W. in 212percentigen Wiener Stadt-Ranco-Obligationen, und 3100 fl. C. M. in Spercentigen Staats-Schuldverschreibungen depo- sitirt sind. Die Interessen des Stiftungs-Capitals sollen alljährlich zur Unterstützung fleissiger und ordentlicher Hausväter der gesammten k. k. Mili­tär-Grenze, welche die Erde mit Fleiss bebauen, in ihrer Landwirtschaft aber ohne eigenes Ver­schulden durch böse Menschen, oder störend und nachtheilig einwirkende Natur-Ereignisse Schaden erlitten haben, verwendet werden. Das Vorschlagsrecht üben die Militär- und Civil- Gouvernements zu Temeswar und Agram aus; das Ver­leihungsrecht steht dem Armee-Ober-Commando zu. (B. 3728, vom 8. September 1836.) 11« Des Pfarrers Thomas ftlergurevic. Die Zinsen von dem Capitale pr. 2770 fl. W. W. haben eine dreifache Bestimmung, und zwar: zur Unterstützung für einen dem geistlichen Stande sich widmenden Jüngling aus der Verwandtschaft des Stifters, für arme Witwen und Waisen, und endlich für mittellose Kranke in dem Neu-Kapel- laner Pfarrbezirke mit Arzeneien. Die Vertheilung geschieht von dem jeweiligen Pfar­rer zu Neu-Kapella in Slavonien. (C. 1293, vom 7. September 1793.) 1ä» Des k. k. Ober-Kriegs-Commissärs Georg Kitter v. Oltimatz. Das Capital besteht in Spercentigen Staats- Schuldverschreibungen, zusammen pr. 4000 fl. C. M., wovon die jährlich entfallenden Interessen, und zwar: 150 fl. C. M. für das Grenzhaus Glu­matz Nr. 136, und 50 fl. C. M. für das Grenzhaus Luka Terkulja, beide zu Alt-Pazua im Peterwar- deiner Regiments-Bezirke; nach dem Ableben der männlichen Individuen beider Grenzhäuser aber die ganzen Interessen für die griechisch-nicht- unirte Gemeinde zu Alt-Pazua zur Förderung der dortigen griechisch-nicht-unirten National-Schule bestimmt sind. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem Peter- wardeiner Regimenté und dem Militär- und Civil-Gou- vernement zu Temeswar übertragen. (B. 3647, vom 22. August 1844.) 13. Des k. k. Majors Anton Grafen v. Gor- cey. Zur Erhaltung der vorhandenen und künfti­gen Nachschaft'ung der im Officiers-Badehause zu Carlsbad henöthigten Einrichtungsstücke gewid­met, und sind hiezu die Interessen eines Capitals von 2000 fl. C. M. in Staats-Obligationen ä 5 Per­cent bestimmt. Das Anschalfungsrecht steht dem Badhaus-Com- mnndu zu. (0. 1062, vom 16. Mai 1841.) l?t» Seiner Eminenz des Cardinai-Erzbischofes zu Agram, Georg Maulik v. Varallja, unter dem Namen: „Kaiserin Elisabeth - Stiftung“ aus Anlass der Vermählung Seiner Apostolischen Ma­jestät des Kaisers Franz Joseph I. errichtet. Das Stiftungs-Capital besteht in sechs Na- tional-Anlehens-Obligationen, jede 1800 fl., zu­sammen pr. 10.800 fl., von deren jährlichen Inte­ressen alljährlich drei katholische Mädchen, wel­che im Begriffe stehen, eine gesetzliche Ehe ein­zugehen und zu des Stifters Diöcese gehören, des 1. und 2. Banal-Regiments, des Warasdiner-Creu- zer und des Warasdiner-St. Georger Grenz-Regi- ments, ferner des Szluiuer und Gradiscaner Grenz- Regiments, jede mit 30 fl. betheilt werden sollen. Das Verleihungsrecht steht jedem der genannten sechs Regimenter mittelst einer für die drei jedes Regi­ment betreftenden Grenz-Mädchen zusammengesetzten Commission zu. (Section III, Abth. 8, Nr. 4944, vom 29. August 1833.) 15» Des verstorbenen jubilirten Professors, Anton Hayne des k. k. Thier-Arzenei-Institutes in Wien für einen flcissigen Militär-Schüler dieses Institutes, und unter übrigens gleichen Verhältnis­sen mit Bevorzugung jener, welche aus Krain ge­bürtig sind. Das Stiftungs-Capital besteht in der öpercen- tigen Staats-Schuldverschreibung Nr. 1374, ddo. 1. August 1855, pr. 600 11. und in der öpercentigen National-Anlehens-Obligation Nr. 12.512, ddo. 1. Juli 1855, pr. 70 11. Das Verleihungsrecht steht dem Professoreu-Colle- gium des genannten Institutes zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 13.781, vom 23. Dec. 1835.) lft. Des Ober-Stabs-Arztes Or. Franz Hof­mann» zu Gunsten der die Trmkcur zu Recoaro gebrauchenden Militär-Mannschaft, bestehend in einer Spercentigen National-Anlehens-Obligation pr. 300 fl., von deren Interessen am Schlüsse einer

Next

/
Thumbnails
Contents