Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)

Anhang

346 Stiftungen. Das Capital des Ersteren bestand in 1620 fl., welches durch Beiträge der Letzteren bis auf die Summe von 2480 fl. C. M. vermehrt, und wofür 2700 fl. 5percentige, und 100 fl. 2% percentige, in Silbermünze verzinsliche Staats - Schuldver­schreibungen angekauft wurden. Durch spätere Vermehrung ist das Capital nun auf den Betrag von 3940 fl. in Metallique-Obligationen verschie­denen Zinsfusses angewachsen. Die hiervon abfal­lenden jährlichen Zinsen haben die Widmung, dass die in den Cur-Ort Füred zur ärztlichen Pflege abgeschickten Militär-Individuen für die Zeit ihrer Cur eine verhältnissmässige Zulage erhalten. Das Vertheilungsrecht hat die Militär-Behörde in diesem Bade-Orte. (L. 1282, vom 31. März 1829.) f*2. DesOffieiers-Corps des k.k. Linien- Irifanterie-Begiments Nr. 13. Bestehend in einer 3percentigen Staats- Schuldverschreibung über 420 fl., wovon die In­teressen jährlich am 26. Juni als dem Erinnerungs^ tage der von Seiner k. k. Apostolischen Majestät am 26. Juni 1832 vorgenommenen Medaillen-Ver- theilung an die sich in der Schlacht bei Szörög durch ihr tapferes Benehmen ausgezeichneten In­dividuen des Regiments an drei verdienstvollste, präsente Mann dieses Regiments vom Feldwebel abwärts, zu erfolgen sind. Die Verleihung geht vom jeweiligen Regiments- Inhaber auf den Vorschlag des Regiments-Commandos aus. (L. 1242 und 1233, vom 12. Mai 1853.) ?*3. Des Officiers-Corps des k. k. Dra­goner-Regiments Nr. 4. Zur Erinnerung an ihren durch plötzlichen Tod am 29. December 1846 ihnen entrissenen Obersten Victor Grafen Zichy-Ferraris, bestehend in einer 3percentigen Metallique-Obligation pr. 1000 fl., deren Interessen jährlich am 29. Decem­ber, als dem Sterbetage des genannten Obersten, an einen verdienstvollen Corporal und Gemeinen dieses Regiments vertheilt werden sollen. (K. 2712, vom 1. Juni 1848.) 2*2*. Des Officiers-Corps des k.k. 41.In­fanterie-Regiments, aus Anlass der am 9. Mai 1835 stattgefundenen Fahnenweihe bei dem eige­nen Grenadier - Bataillon, für die drei ältesten, durch gute Dienstleistung ausgezeichneten Vete­ranen des Regiments, vom Feldwebel abwärts. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percen- tigen National-Anlehens-Obligation, Nr. 3024, ddo. 1. Jänner 1855, pr. 1000 fl. C. M., deren Interes­sen von dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu vertheilen sind. (Section III, Abth. 4, Nr. 9621, vom 7. Sept. 1855.) 1*5. Des Officiers-Corps des k. k. 60. In­fanterie-Regiments , zur Erinnerung an die im Jahre 1850 in Wien stattgehabte Fahnenweihe des Regiments, unter der Benennung: „60. Infanterie- Regiments - Fahnenweihe - Stiftung vom Jahre 1850.“ Das Stiftungs-Capital besteht in 2500 fl. C. M. in Spercentigen Staats-Obligationen, und sind die jährlich entfallenden Interessen pr. 125 fl. C. M. zur Unterstützung von fünf präsenten im Regi­mente dienenden Individuen vom Feldwebel ab­wärts, welche von vorzüglicher Conduite sind, bestimmt, und zwar: die erste Prämie mit 40 fl. — drei Prämien jede mit 25 fl., und die letzte Prämie mit 10 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Regiments-Inhaber über Vorschlag des vom Officiers-Corps selbst gewählten Ausschusses, unter Präsidio des jeweiligen Regiments- Commandanten, zu. Die Vertheilung geschieht am 18. August eines jeden Jahres, als dem glorreichen Geburtsfeste Seiner k. k. Apostolischen Majestät Franz Joseph I. (Section III, Abth. 4, Nr. 10.661, vom 14. August 1856.) 46* Des Officiers-Corps und der dem Officiers-Charakter Aequiparirenden der Artillerie-Waffe der k. k. II. Armee, zum An­denken an die am 8. April 1855 begangene Feier des 50jährigen Dienst-Jubiläum» des Feldmar­schall-Lieutenants, Feld-Artillerie-Directors der II. Armee und Oberst-Inhabers des 5. Feld-Artil- lerie-Regiments, August Freiherrn v. Stwrtnik, für Einen Feuerwerker, Einen Corporal und Einen Vormeister des 5. Feld-Artillerie-Regiments, welche jährlich am 8. April mit den Stiftungs-Inte­ressen zu betheilen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei 5per- centigen Staats-Schuldverschreibungen pr. 2000 fl. und 100 fl. C. M., dann in einer 5pereentigen Na­tional-Anlehens-Obligation pr. 500 fl. C. M. Den Vorschlag über die zu Betheilenden hat eine aus einem Major, aus Ober- und Unter-Officieren jeder Charge und einem Vormeister zusammengesetzte Com­mission des 5. Feld-Artillerie-Regiments an das Regi- ments-Commando zu erstatten, welches denselben zu bestätigen und die zu Betheilenden dem jeweiligen Feld- Artillerie-Direetor der II. Armee anzuzeigen hat. (Section III, Abth. 4, Nr. 14.555, vom 31. Dec. 1855.) 2*?. Der Stadt-Gemeinde Padua. Das Capital besteht in vier Stück 5pereenti- gen Metallique-Obligationen zu 100 fl., welche die Stadt Padua zur Erinnerung an die am 27. Sep­tember 1841 auf der Insel Lido nächst Venedig stattgehabte Feier der Fahnenweihe des 3. Ba­taillons vom Infanterie-Regimente Nr. 13 mit der Bestimmung gewidmet hat, dass die Interessen am 27. September alljährlich an drei invalide, oder in deren Ermanglung an andere drei brave Sol­daten des gedachten Bataillons, welche aus Padua gebürtig sind, vertheilt werden sollen. Das Vorschlagsrecht hat das 3. Bataillon des ge­dachten Regiments, jenes der Betheilung die Municipal- Congregation dieser Stadt. (L. 1476, vom 28. April 1843.) t*8. Der Verwaltungs - Beamten der k. k. Reichs-Domäne Pardubit*. Für einen unterstützungsbedürftigen, brav dienenden Soldaten des jeweilig zu Pardubitz oder in einem zunächst liegenden Gebiete garnisoni- renden k. k. Truppenkörpers. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Sper­centigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1 OOfl.C.M. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Com- mandanten des betreffenden Truppenkörpers zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 8838, vom 13. Oct. 1854.)

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