Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)
Anhang
Stiftungen. 343 treuen tapferen Soldaten von einem der vier ve- netianischen Infanterie-Regimenter Nr. 13, 16, 26 und 43, mit 60 österreichischen Liren jährlich in der Art, dass alle Jahre an ein anderes dieser Regimenter die Reihe kömmt. Die Retheilung hat immer im Monate Februar stattzufinden, und die Wahl des zu betheilenden Soldaten steht dem jeweiligen Commandanten des betreffenden Regiments zu. Die Stiftung pr. 400 fl. C. M. ist durch Einverleibung des Pfandrechtes auf die dem Stifter gehörigen Parzellen in der Steuer-Gemeinde Se- rego, District Padua, sichergestellt. (Section III, Abth. 4, Nr. 349, vom 14. Jänner 1856.) ll. Des k. k. Platz-Obersten August Freiherrn v. Godart. Das Capital besteht aus vier Stück Bank- Actien, jede pr. 500 fl. Die jährlich entfallenden Dividenden sind in zwölf gleichen Theilen unter die vier Estandart-Führer und acht verdientere Qua-Wachtmeister des Dragoner-Regiments Nr. 7 zu vertheilen; sollten mehr oder weniger als acht Qua-Wachtmeister im Regimente vorhanden seyn, so hat eine aus dem ältesten Escadrons-Comman- danten, dann einem von seinen Kameraden gewählten Ober- und Unterlieutenant zusammengesetzte Commission zu bestimmen, im ersteren Falle, welche von den Qua-Wachtmeistern und im letzteren Falle, welche Corporale nebst den vorhandenen Qua-Wachtmeistern in den Stiftungs- Genuss zu treten haben. (L. 1034, vom 8. März 1851.) 18» Des k. k. Majors und Bade-Inspcetors zu Carlsbad, Anton Grafen v. Gorcey. Es bestehen drei Capitalien, und zwar: a) in einer 4percentigenStaats-Sehuldverschreibung pr. 500 fl. C. M.; b) in vier 5percentigen Staats-Schuldverschreibungen pr. 100 fl. C. M., zusammen pr. 400 fl. C. M.; c) in vier Spercentigen Staats-Schuldverschreibungen pr. 100 fl. C. M., zusammen pr. 400' fl. C. M. Jedes dieser drei Capitalien hat die Bestimmung, dass von seinen Interessen alljährlich ein ganz mittelloser verdienstvoller subalterner Offi- cier, welchem zum Gebrauche der Carlsbader Brunnen-Cur die Unterkunft in dem dortigen Offi- ciers-Badhause bewilliget wird, betheilt werden soll. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Militär- Commandanten in Böhmen zu. (N. 1528, vom 30. Mai 1846, und N. 923, vom 26.Sept.1848.) 19. Des k. k. Majors AntonGrafen v.Gorcey. Zu Gunsten der die Carlsbader Brunnen-Cur gebrauchenden ganz mittellosen verdienstvollen subalternen Officiere, als vierter Stiftungsplatz, mit jährlichen Interessen von 20 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Militär- Commandanten in Böhmen zu. (D. 290, vom 18. Jänner 1850.) 20« Des k. k. Oberlieutenants des Kürassier- Regiments Kaiser Franz JosephNr.l und Adjutanten beim zweiten Inhaber dieses Regiments, FM. Grafen v. Wratislaw (dermal Rittmeister in der Armee), Ludwig v. Haber, wornachvon den Interessen des in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. bestehenden Capitals, die drei Standartführer des Regiments mit je einem Fünftel, sodann die Kürassiere sowohl des ersten Zuges der l. Escadron, als auch des dritten Zuges der 2. Escadron des Regiments, mit je einem Fünftel, und zwar am 18. August jeden Jahres, als dem Geburtsfeste des dermaligen Allerhöchsten Regiments-Inhabers, betheilt werden sollen. Die ßetheilung hat das Regiments-Commando zu verfügen. (Abth. 20, Nr. 1255, vom 16. April 1858.) 31» Des k. k. Bezirks-Commissärs und Civil- Richters Nicolaus Hagenau-Hastreiter zu Gösting nächst Gratz, und seiner Ehegattin, geborne Weronitsch. Für drei brave gemeine Soldaten des Infanterie-Regiments Nr. 27, aus dem Bezirke (íösting. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 2per- centigen steierisch-ständischen Domestical-Obligation pr. 865 fl. W. W. Die Verleihung iibt das genannte Regiments-Commando aus. (D. 3613, vom 16. Juni 1850.) 22» Des Genie-Majors Joseph Gissl und des pensionirten Hauptmannes Carl Huebifiann, zur Betheilung eines Unter-Officiers und eines Mannes der 1. Compagnie des 5. Genie-Bataillons, welche die Tapferkeits-Medaille besitzen. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5per- centigen Staats-Schuldverschreibung von 200 fl. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Commandanten der 1. Compagnie des 5. Genie-Bataillons und die Obsorge über die Stiftung dem Armee-Ober-Com- mando zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 5886, vom 5. Juni 1855, und Nr. 4237, vom 8. April 1856.) 33« Der Gemeinde Josephstadt in Böhmen. Zum Andenken an die glückliche Rettung Seiner Majestät des Kaisers am 18. Februar 1853 für den würdigsten Soldaten der Garnison daselbst. Das Capital besteht in zwei Spercentigen Staats - Schuldverschreibungen, jede? zu 100 fl., wovon die Interessen jährlich am 18. Februar von dem Festungs-Commando vertheilt werden. (Sect. Ill, Abth. 4, Nr. 3814, vom 24. October 1853.) 2tl* Des k. k. Generals der Cavallerie Michael Freiherrn v. Kienmoyer. Zur Erinnerung an dessen fünfzigjährige Dienstes-Jubelfeier am 16. November 1824, von dem in Mähren und Schlesien stationirten Militär gegründet. Das Capital beträgt 8062 fl. 15 kr. W. W. Von dem Ertrage dieses Stiftungs-Fondes soll vor der Hand Ein, und je nachdem seine Vermehrung in der Folge es gestattet, zwei, drei oder mehrere Individuen aus dem Stande der Mannschaft vom Wachtmeister abwärts des k. k. Huszaren-Regiments Nr. 8, mit einer Zulage von 40 fl. C. M. betheilt werden.