Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)

Anhang

Sil Stiftungen*) zu Gunsten des k. k. Militär-Standes. I. Für die Truppenkörper. A. Für active Truppenkörper. 1. Des k. k. Rittmeisters Grafen Coloman Almásai Das Capital bestellt in einer verlosten 3per- centigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1040 fl., deren Interessen unter zwei Mann der achten Escadron des Huszaren-Regiments Nr. 8, welche noch keine Leibesstrafe erhalten haben, gleich- massig vertheilt werden. Das Betheilungsrecht hat dasRegiments-Commando. (K. 1261, vom 28. März 1849.) 2. Des Grundbesitzers zu Jászberény und k. k. Bezirks-Capitäns zu Felegyháza, Martin v. Barfsik, für zwei Mann des Huszaren-Regi­ments Nr. 12, vom Wachtmeister abwärts, ohne Unterschied der Religion, welche aus dem Jász- Cumanier Districte abstammen, und deren Treue, Tapferkeit und untadelhaftes Leben vorzüglich anerkannt ist. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Sper- centigen National-Anlehens-Obligation pr. 220 fl., deren Interessen jährlich am 2. December, als dem Tage des Regierungs-Antrittes Seiner kaiserlich­königlichen Apostolischen Majestät, des regieren­den Kaisers Franz Joseph I., vertheilt werden sollen. Das Betheilungsrecht steht dem jeweiligen Regi- ments-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 2268, vom 1. August 1857.) 3« Des k. k. Seeond-Rittmeisters Wilhelm Edlen v. Bath. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 3per- centigen verlosten Staats - Schuldverschreibung pr. 263 fl., wovon die Interessen auf monatliche Zulagen für einen gut conduisirten, sich selbst reengagirenden Unter-Oft’icier, oder in dessen Ermanglung für zwei sich selbst reengagirende Gemeine von guter Conduite des Uhlanen-Regi- ments Nr. 6 gewidmet sind. Das Betheilungsrecht ist dem jeweiligen Regiments- Commandanten übertragen. (D. 1671, vom 25. Juli 1844.) Des Franz Battistig v. Rothenfeld. Das Capital besteht in 142 fl. 272percentiger Obligationen. Für einen verdienstlichen verhei- ratheten, mit Kindern belasteten Gemeinen des Linien-lnfanterie-Regiments Nr. 31, jährlich am 6. October, als dem Tage, an welchem Görz im Jahre 1813 wieder an die österreichische Monar­chie zurückfiel, zu verleihen. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Oberst die­ses Regiments. (C. 1002, vom 21. September 1819.) 5. Des emeritirten Directors des Bezirks- Krankenhauses auf der Wieden, Johann ßuresch. Für einen Mann des 5. Fekl-Jäger-Bataillons, welcher mit den Interessen einer öpercentigen Obligation pr. 100 fl. C. M. von dem Bataillons- Commando zu betheilen ist. Die Obsorge über die Stiftung steht dem Armee- Ober-Commando zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 7753, vom 3. October 1854.) 6. Seiner kaiserlich-königlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Carl ELud- wig. Seine kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Carl Ludwig haben mit höchster Widmungs-Urkunde, ddo. Lemberg am 23. Jänner 1853, eine Stiftung zur Unterstützung von unbe­mittelten Oflicieren, Unter-Officieren und Gemei­nen des Seinen höchsten Namen führenden Uhla- nen-Regiments Nr. 7 gegründet. Das Stiftungs - Capital, welches vom Jahre 1833 an in zehn gleichen Jahres-Raten deponirt wird, besteht in 6000 fl. C. M. Das Betheilungsrecht steht dem jeweiligen Regi- lnents-Coinmandanten und die Obhut über die Stiftung dem Armee-Ober-Coinmando zu. (Section HI, Abth. 4, Nr. 2346, vom 9. März 1855.) V. Des k. k. Feldmarschall-Lieutenants Carl Grafen von und zu Clam-Vlartinitz. Zur Begünstigung der Reengagirung der Mannschaft des 4. Kürassier-Regiments. *) Die Stiftungs - Capitalien sind in der Regel beim Armee - Ober - Commando deponirt, und werden von dieser Stelle verwaltet, so wie auch das Armee-Ober-Commando die stiftungsgem'asse Verwendung- der bezüglichen Interessen überwacht. — Bei jenen Stiftungen, deren Verwaltung nicht vom Armee-Ober-Coinmando stattfindet, ist diess besonders angegeben. (Die seit Mai 1858 neu zugewachsenen Stiftungen siehe Seite 595 u. ff.)

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