Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)

Landmacht - VII. Landes-Verwaltungs-Branchen

520 Bildungs-Anstalten. jahre 1862), wird aus dem Grenz-Bildungs-Fonde be­stritten; aus dem letzteren fliessen auch die Zulagen für die Lehrer-Präparanden. Ausser den genannten Schulen, welche durchaus entweder aus den Regiments-, respective Communitäts- Proventen, oder aber, wie die Gymnasien und Unter- Realschulen, aus dem allgemeinen Grenz-Bildungs-Fonde erhalten werden , bestehen noch ein Gymnasium zu Carlovitz und zwei griechiscli-nicht-unirte Clerical­Schulen zu Carlovitz und Plasky, welche zwar eigene Fonde haben, jedoch wegen Unzulänglichkeit derselben vom Erzbischöfe unterstützt werden, dessgleiclien eine Clerical-Schule zu Zengg, dann in den meisten Grenz- Gemeinden National-Elementar-Schulen , deren Unter­haltung den Gemeinden obliegt, und die hinsichtlich des Unterrichtes wie die Aerarial-Schulen geleitet und beaufsichtiget werden. Dermal bestehen derlei Gemeinde-Schulen: im Liccaner GIR. Nr. 1 ....................................................... „ Otoeaner GIR. Nr. 2....................................................... „ Oguliner GIR. Nr. 3....................................................... „ Szluiner GIR. Nr. 4....................................................... „ Warasdiner-Creuzer GIR. Nr. 5................................... „ Warasdiner-St. Georger GIR. Nr. 6......................... „ Brooder GIR. Nr. 7....................................................... „ Gradiscaner GIR. Nr. 8.................................................. „ Peterwardeiner GIR. Nr. 9........................................ „ 1. Banal-GIR. Nr. 10....................................................... „ 2. Banal-GIR. Nr. 11....................................................... „ Deutsch-Banater GIR. Nr. 12........................................ „ Romanen-Banater GIR. Nr. 13................................... „ Illyrisch-Banater GIR. Nr. 14................................... T itter Grenz-Infanterie-Bataillon . . . / Bellovar . . Petrinja . . Kostajnica . _ _ , Brood . . . In der Militar-Grenz-Com- / „ .. / Sémiin . . inunität \ „ , , . Peterwardem Carlovitz Pancsova Weiskirchen 7 deutsche und 7 croatisch-illyrische. 6 deutscli-croatisehe und 10 illyrische oder croatische. 4 deutsche und 13 illyrische oder croatische. 3 deutsche und 20 illyrische oder croatische. 2 deutsche, 47 croatische. 4 deutsche, 39 croatische. 12 deutsche, 60 illyrische oder slavonische, 6 serbische. 4 deutsche, 61 illyrische oder slavonische, 18 serbische, 6 deutsche, 3 slavonische, 34 serbische, 1 slovakische. 6 deutsche, 2 illyrische oder croatische. 4 deutsche, 2 illyrische oder eroatische, 6 serbische. 13 deutsche, 36 serbische, 8 rumänische, 2 croatische, 3 slovakische, 2 ungarische. 9 deutsche, 78 rumänische, 4 böhmische. 3 deutsche, 43 serbische, 18 rumänische. 3 böhmische, 1 slovakische. 1 deutsche, 13 serbische. 1 croatische. 1 serbische. 1 serbische. 1 serbische. 4 serbische, 1 griechische, 1 israelitische. 1 serbische. 2 serbische. 1 deutsche, 4 serbische. 1 serbische, 1 rumänische. Zusammen also . . 698 Gemeinde-Schulen. Die griechisch-nieht-unirten ISational-SchuIen in der banatisch-serbischen Militär-Grenze und in den dor­tigen Militär-Communitäten werden durch die serbischen National-Schulen-Directoren zu Pancsova und Mitrovitz, dann durch den rumänischen National-Sehulen-Director zu Karansebes, welche von den Gemeinden unterhalten werden, beaufsichtiget. Die Orts-Seelsorger haben die Verpflichtung, den Religions-Unterricht zuertheilen; ausserdem iiben selbe keinen Einfluss auf die Schule. Die in Folge Allerhöchster Entschliessung Seiner kaiserlich - königlichen Apostolischen Majestät vom 5. December 1868 zur Heranbildung fähiger Unter- Ofticiere für die Grenz-Truppen in den Stabs-Orten errichteten Grenz-Regiments-Schulen , rücksichtlich Titler Bataillons-Schule, haben einen dreijährigen Curs, mit einem Stande von 50 bis 60 (zu Beiovar von 50 bis 100, zu Titel dagegen von 30 bis 40) Zöglingen, deren Aufnahme den mit der Ober-Aufsicht, Ober-Leitung und Verwaltung dieser Schulen beauftragten Regiments- (rücksichtlich Titler Bataillons-) Commandanten zusteht. Die Controle dieser Schulen ist den Brigadieren über­tragen. Der nach dem bestimmten Lehrplane geregelte Unterricht wird in sämmtlichen Schulen gleichartig er- theilt. Mit der unmittelbaren Leitung einer jeden solchen Schule ist ein, zugleich einige Lehrgegenstände Vor­tragender, subalterner Officier des eigenen Regiments (rücksichtlich Bataillons) beauftragt, welchem zur Aus­hilfe in der Unterrichts-Ertheilung drei (zu Beiovar vier) Unter-Offieiere beigegeben sind. — Zur Erhaltung die­ser Schulen sind Pauschalien bewilliget.

Next

/
Thumbnails
Contents