Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1858)
Anhang
984 Stiftungen. 9. Des verstorbenen pensionirten Ilauptmannes Philipp Bergler, für zwei aus Böhmen gebürtige Invaliden des Prager Invalidenhauses, welche bei der Jäger-Truppe gedient haben. Das Stiftungs - Capital besteht in einer öpercentigen Staats- Schuldverschreibung pr. 1180 fl. Die Betheilung hat am 1. Mai jeden Jahres stattzufinden. Das Vorschlagsrecht steht dein Prager Invalidenhaus-Commando. und das Ernennungsrecht dem Landes-General-Commando zu Prag zu. (Abth. 20, Nr. 4131, vom 9. December 1857.) lö« Der sämmtlichen Orts-Gemeinden des politischen Bezirkes Scheibbs, in Oesterreich unter der Enns, für einen würdigen und dürftigen Invaliden des Infanterie-Regiments Nr. 49, und mit Bevorzugung eines dem politischen Bezirke Scheibbs angehörigen Invaliden. Das Stiftungs-Capilal bestellt in einer i^percentigen Metall- Obligation pr. 300 fl., dann in einer öpercentigen National- Anlebens-Obligation pr. 50 fl. Die Betheilung hat alljährlich am 5. März stattzuiinden. Das Betheilungsrecht steht dem Regiments-Commando zu. (Abth. 20, Nr, 420, vom 9. Februar 1858.) 11. Des k. k. Ober-Arztes Joseph Seiberle, zum Transporte schwer Verwundeter im Felde mittelst Lastthiere. Das Stiftungs - Capital besteht in einer öpercentigen Staats- Schuldverschreibung pr. 8275 fl., deren Interessen bis zum Ausbruche eines Feldzuges capitalisirt werden. (Abth. 20, Nr. 569, vom 25. Februar 1858.) IS. Des k. k. Hauptmannes Ernst fiilberg, für zwanzig der bedürftigsten Invaliden im Wiener Invalidenhause. Das Stiftungs - Capital besteht in einer öpercentigen Staats- Schuldverschreibung pr. 1000 fl. Das Recht zur Interessen-Vertheilung (am 1. Juni und 1. December jeden Jahres zu gleichen Theilen an die Invaliden) steht dem jeweiligen lnvalidenhaus-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 588, vom 28. Februar 1858.) 13» Neu creirte Sobieslauer Invaliden- oder ausgedienter Capitulanten-Stiftung, gegründet von den k. k. Beamten und dem Stadtrathe zu Sobieslau. Das Stiftungs - Capital besteht in einer öpercentigen Staats- Schuldverschreibung pr. 200 fl., und in einer öpercentigen Na- tional-Anlehens-Obligation pr. 310 fl. Die Ernennung des Stiftlings steht dem jeweiligen Stadtvorstande von Sobieslau im Einverständnisse mit dem Orts-Seelsorger und k. k. politischen Amts-Vorstande dieses Bezirkes, und die Bestätigung der Ernennung dem k. k, Kreis-Chef, einvernehmlich mit dem betreffenden k. k. Ergänzungs-Bezirks-Commando zu. (Abth. 20, Nr. 616, vom 1. März 1858.)