Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)
Stiftungen
Stiftungen. 971 Derselbe hat eine üpercentige Staats-Schuldverschreibung von 420 fl. C. M. zu zwei Stiftungen mit der Bestimmung gewidmet, dass von den entfallenden jährlichen Interessen 5 fl. für ein solennes Seelen - Amt verwendet werden, welches für weiland Seine Majestät den höchstseligen Kaiser Franz I. von Oesterreich, jährlich am 26. October, als demjenigen Tage in Beiovar abgehalten werden soll, an welchem der höchstselige Kaiser und Ihre Majestät die Kaiserin Carolina im Jahre 1817 auf einem Gute des Stifters in Croatien einem Volksfeste beizuwohnen geruht haben , und dass ferners der Interessen - Rest von 16 fl., nach dem Seelen-Amte an zwei der ärmsten, siechsten, jedoch moralischen Invaliden, und in deren Ermanglung an zwei der ausgezeichnetsten Scharfschützen zu gleichen Theilen zu verleihen ist, von welchen einer aus dem Warasdiner-Creuzer, der andere aus dem Warasdiner-St. Georger Regimente zu wählen ist. Die Wahl derselben ist dem Militär- und Civil-Gouvernement zu Agram überlassen. (ß. 3208, vom 14. Juli 1840, und ß. 4839, vom 7. November 1840.) 19. Der Katharina Jovanovich zu Kloster im Warasdiner- St. Georger Grenz-Regimenls-Bezirke. Dieselbe hat eine 21/3percentige Banco-Obligation von 149 fl. W. W. mit der Bestimmung gewidmet, dass von den entfallenden jährlichen Interessen zwei von Blindheit befallene oder sonst Krüppel gewordene Menschen, die aus dem St.-Georger Grenz-Regiments-Bezirke geboren sind, alle Jahre an dem Geburtstage des jeweiligen Landesfürsten zu gleichen Theilen betheilt werden. Die Wahl derselben ist dem Warasdiner-St. Georger Grenz-Regi- ments - Commando überlassen. (B. 3473, vom 27. Juli 1846.) 18. Des k. k. Rathes und emeritirten Professors der Rechte an der k. Pesther Universität, Joseph Jurjevich von Tuol. Das Capital besteht in 6000 fl. C. M., deren Verwaltung dem Agramer Dom - Capitel zugewiesen ist. Die jährlichen Interessen werden in drei gleiche Theile getheilt. Ein Theil seinem im Oloéaner Regimente, St.-Georger Compagnie, Pfarre Prizna Nr. 22 wohnenden Bruder Ivan Jurchich vel Jurjevich, und nach dessen Tode dem Sohne oder Enkel, welcher immer zugleich der Hausvater dieses Grenzhauses seyn wird, als eine jährliche Unterstützung verabfolgt, während die noch übrigen zwei Drittheile zu zwei immerwährenden Stipendien zur Erziehung zweier schulfähiger, vom Otocaner Grenz-Regimente zu bezeichnender Knaben aus den männlichen Nachkommen des obbenannten Bruders des Stifters , in Ermanglung schulfähiger Knaben aus dieser Linie jedoch, zur Zeit der Erledigung eines solchen Stipendiums, auch aus den männlichen für jetzt in der nämlichen Pfarre Prizna wohnenden Nachkommen seines Oheims, weiland Andreas Jurchich vel Jurjevich, verwendet werden sollen. Nach dem Aussterben der männlichen Nachkommenschaft