Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)

Stiftungen

Stillungen. 965 Das Capital bestellt in einer 5percentigen Staats-Scliuldver- sclireibung von 200 fl. C. M., wovon die Interessen immer am 18. October vertlieilt werden. Das Recht der Verleihung hat das gedachte Invalidenhaus-Com- mando. (Section III, Abth. 4, Nr. 4605, vom 26. November 1853.) 4*5* Der Rittmeister-Auditors-Toehter Louise Sulzer. Für zwei ganz mittellose weibliche Officiers-Waisen, die über ihr sittliches Betragen gute Zeugnisse aufzuweisen haben, und unter denen die kranken und gebrechlichen den Vorzug haben sollen. Das Stiftungs - Capital besteht gegenwärtig in öpercentigen Staats-Obligationen pr. 12.900 fl. C. M., und wird sich durch ein­gehende Privat-Forderungen noch erhöhen. Dem Armee-Oher-Commando steht die Verleihung der Stiftungs­interessen zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 5273, vom 17. Juli 1854, und Nr. 4010, vom Jahre 1855.) Das ursprüngliche Capital dieser, von der verstorbenen Itittmeister-Auditors-Tocliter, Louise Sulzcr, für zwei mittellose Officiers-Waisen letztwillig errichteten Stiftung per 11.400 fl. C. M., ist durch nachträglich eingegangene Privat-Forderungen bis auf die Summe von 16.125 fl. C. M. vermehrt worden, und zwar beste­hen die zugewachsenen Capitals-Beträge aus den drei öpercen- tigen Staats-Schuldverschreibungen des National-Anlehens: Nr. 2.106 ddo. 1. Jänner 1855 pr. 1200 fl, C. M.; „ 12.687 ddo. 1. October 1855 „ 1270 „ „ 13.079 ddo. 1. October 1855 „ 380 „ und aus den beiden Öpercentigen Staats-Schuldverschreibungen: Nr. 1.272 ddo. 1. September 1854 pr. 1500 fl. C. M., und „ 43.409 ddo. 1. Juni 1855 pr. 375 fl. C. M. Diese Staats-Schuldverschreibungen wurden zum Zwecke der bereits genehmigten Stiftung vinculirt und der k. k. Universal- Militär-Depositen-Administration zur Aufbewahrung übergeben, und es wurde angeordnet, dass die jährlichen Interessen des nunmehr auf 16.125 fl. C. M. erhöhten Stiftungs-Capitales genau auf die im Stiftbriefe ddo. 11. October 1854 angegebene Weise nach dem Willen der Stifterin für immerwährende Zeiten ver­wendet werden sollen, worüber es, sowie über die ungeschmälerte Erhaltung des Stiftungs-Capitales als eines unangreifbaren Fun­des Sorge tragen wird. (Section III, Abth. 4, Nr. 8521, vom 11. October 1854, und Sec­tion III, Abth. 4, Nr. 5838, vom 12. Mai 1856.) tt3. Des k. k. Rittmeister-Auditors Joseph von Sssathmáry. Das Capital besteht in einer öpercentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 1000 fl. C. M., wovon die Interessen für eine mittel­lose Witwe aus der Auditoriats-Branclie bestimmt sind.

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