Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)

Stiftungen

954 Stiftungen. Das Vei'leihungsrecht steht dem jeweiligen Gendarmerie-General- Inspector zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 8487, vom 10. August 1855.) 139* Eines Ungenannten. Für einen im Kriege verstümmelten Invaliden des Infanterie- Regiments Nr. 60. Das Capital besteht in einer 4perccntigen Obligation von 500 fl. C. M. Die Auswahl und Betheilung steht diesem Regimente zu. (D. 657, vom 26. Februar 1812.) ltiO* Des verstorbenen Obersten und Commandanten des Dragoner-Regiments Nr. 7, Carl Freiherrn de Vaulx. Das Capital besteht in einer 4percentigen verlosten Staats- Schuldverschreibung pr. 300 fl. C. M., deren Interessen-Ertrag an die am 4. November jeden Jahres im Tyrnauer Invalidenhause befindlichen Invaliden des Dragoner - Regiments Nr. 7 gleich- massig vertheilt wird. (D. 2949, vom 22. Juni 1839.) ltll. Des Vereines zur Unterstützung österreichisch­kaiserlicher Invaliden. Für solche Officiere vom Hauptmanne abwärts, ledigen oder verheiratheten Standes, und für solche Soldaten vom Unter- Officiere abwärts, welche in einem der Feldzüge der Jahre 1813, 1814 oder 1815 invalid geworden sind. Das Capital besteht in 510.126 fl. 162/8 kr. C. M., und 371.853 fl. 31% kr. W. W. verschiedener Obligationen. Daraus erhalten 1 Officier...........................................................................100 fl. C. M. 1 Officier . ...........................................................................50 „ „ „ 7 4 Officiere jeder.................................................................40 „ „ „ 255 invalide Unter-Officiere und sehr ver­dienstliche Gemeine jeder...................................20 „ „ „ 1 302 invalide Gemeine jeder............................................10 „ „ „ u nd 4 Gemeine jeder.................................................................25 „ „ „ Die Betheilung geschieht jährlich am 16. Juni, um mittelst eines immerwährenden Denkmales die Erinnerung an die im Jahre 1814 erfolgte glückliche Rückkehr weiland Seiner Majestät des Kaisers Franz I. aus dem eben damals glorreich geendeten Kriege in die Residenzstadt Wien, und die dankbare Anerkennung des Heldenmuthes der österreichischen Krieger der Nachwelt gegen­wärtig zu halten. Seine Majestät der Kaiser haben das Verleihungsrecht. (D. 5216, vom 11. November 1839.) 1112* 1. Stiftung eines patriotischen Vereines zur lebens­länglichen Betheilung verdienter Invaliden. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats- Schuldverschreibung pr. 4000 fl., von deren Interessen zehn In­validen, jeder mit 20 fl. jährlich, betheilt werden. 2. Stiftung eines patriotischen Vereines für ausgezeichnete Krieger vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts aus den Kriegsjahren 1848 und 1849.

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