Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)
Stiftungen
Stiftungen. 939 Das Capital besteht in 1025 fl. C. M. zu 5 pCt. Das Verleihungsrecht besitzt nach dem Ableben des Feldinar- schalls und Hofkriegsraths-Präsidcnten, Carl Fürsten zu Schwarzenberg, der jeweilige Majorats-Erbe. (D. 6083, vom 3. October 1815.) 05* Des k. k. Kämmerers und Majors in der Armee, Carl Grafen Baillet de Latour, als Beitrag zur Latour-Stiftung. Das Capital besteht in einer 4percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1400 fl., wovon die Interessen alljährlich am 25. Juni, als dem Geburtstage des verstorbenen Feldzeugmeisters und Kriegs-Ministers Theodor Grafen Baillet de Latour, zum Andenken an denselben an drei vom Armee - Ober - Commando zu wählende Invalide des 28. Infanterie-Regiments lebenslänglich erfolgt werden sollen. (D. 468, vom 27. Jänner 1850.) 66« Latour - Stiftung, gegründet von dem k. k. Rech- nungsrathe J. B. Weiss durch Sammlung von Geldbeiträgen, für in den Feldzügen der Jahre 1848 und 1849 dienst- und erwerbsunfähig gewordene Krieger der ungarischen, italienischen und croatischen Armee, welche mit Stiftungsbeträgen von je 20 fl. lebenslänglich betheilt werden sollen. Nach ihrem Tode gehen die Stiftungsgenüsse auf ihre Witwen, und nach deren Tode auf die Waisen, bis zu deren Normal-Alter, über. Das Stiftungs-Capital besteht in 7300 fl. in Obligationen und das Verleihungsrecht steht bei der ungarischen Ai’mee dem Feldzeugmeister Freiherrn von Haynau, bei der italienischen dem Feldmarsch alle Grafen Radetzky und bei der croatischen dem Feldzeugmeister Grafen Jellacic zu. (Ad D. 4267, vom 17. Juli 1850.) Nachtrags-Bestimmung. Das Capital pr. 7300 fl. der im Jahre 1850 errichteten Latour-Invaliden-Stiftung hat sich auf die bedeutende Summe von 55.800 11. in Obligationen dadurch erhöht, dass der von der Lotterie für die fünf Invaliden-Fonde erhaltene Antheil am Rein-Ertrage, sowie die sonst eingeflossenen milden Beiträge, capitalisirt wurden. Es werden demnach von dem erhöhten Stiftungs-Erträgnisse zu den bereits bestehenden 18 Stiftungsplätzen zu je 20 fl. — Einhundert zehn Stiftungsplätze zu je 20 fl. für in den Feldzügen der Jahre 1848 und 1849 dienst- und erwerbsunfähig gewordene Krieger, und in deren Ermanglung für dienst- und erwerbsunfähig gewordene Krieger des gesammten österreichischen Heeres ohne Unterschied der Abtheilung neu errichtet. Das Verleihungsrecht dieser 110 Stiftungsplätze, sowie auch der bereits bestehenden 18 Stiftungsplätze soll im Falle des Ablebens des Fcldmarschalls Grafen Radetzky, Feldzeugmeisters Grafen Jellacic und Feldzeugmeisters Freiherrn von Haynau, dem k. k. Armee-Ober- Commando zustchen. Die Stiftungs-Genüsse haben nach dem Ableben der Invaliden auf ihre Witwen und Waisen unter den im Stiftbriefe vom 17. Juli 1850 ausgesprochenen Bedingungen überzugehen. (Ad Section III, Abth. 4, Nr. 6887, vom 9. Juli 1855.)