Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)
Stiftungen
914 Stiftungen. k. k. Armee dienenden Mitgliede der freiherrlich von Kienmayer’schen Familie ausgeübt. Wenn kein Mitglied dieser Familie in der Armee als Ober-Officier dienen sollte, so übergeht das Verleihungsrecht auf den jeweiligen Militiir-Commandanten in Mähren. (N. 1690, vom 17. Juni 1826.) SS* Des k. k. Majors Franz Kollmann des Infanterie-Regiments Nr. 61. Das Capital besteht in einer Spercentigen Metallique-Obligation pr. 100 fl., wovon die Interessen am 19. April, als dem Geburtstage Seiner Majestät Kaiser Ferdinand I., an den ältesten in der l. Grenadier-Compagnie des Regiments dienenden Gemeinen auszufolgen sind. Das Verleihungsrecht hat das jeweilige Regiments-Commando. (K. 3089, vom 18. Juni 1848.) 24« Des priv. Grosshändlers Philipp G. Kopelly zu Pesth, wornach jener Gendarme vom Wachtmeister abwärts des 6. Gendarmerie-Regiments am 18. August jährlich betheilt werden soll, welcher im Laufe des der Vertheilung vorausgegangenen Jahres sich besonders ausgezeichnet hat. Das Stiftungs-Capital besteht in der Spercentigen National- Anleliens-Obligation, Nr. 12.099, ddo. 1. Jänner 1855, pr. 500 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem k. k. Gendarmerie-General-In- spector zu. (Section III, Abth. 4. Nr. 9839, vom 29. September 1855.) S5* Des Bischofes zu Tribunitz und k. k. Statthalterei- Rathes zu Ofen Johann von Koválik, für das Linien-Infanterie- Regiment Nr. 33. Das Capital beträgt 2500 fl. W. W. Von den Interessen erhält der Regiments-Caplan jährlich 20 fl., um am 14. August, als dem Vorabende der im Jahre 1799 vorgefallenen Schlacht bei Novi, ein heiliges Mess-Opfer für die in Schlachten gebliebenen Mitglieder des Regiments zu verrichten. Von den übrig bleibenden Interessen erhält alle vier Jahre ein im Regimente vom Unter-Officier oder Cadeten befördertes verdienstliches Individuum nach der Wahl des jeweiligen Regiments - Commandanten einen Equipirungs-Beitrag. (Vom 28. Juli 1820.) 36* Des k. k. Obersten Hermann Ritter Kriegeistein von Sternfeld. Für das 10. Linien-Infanterie-Regiment zur Verleihung von Equipirungs-Beiträgen an zu Ober-Oflicieren befördert werdende Unter-Officiere, welche von der Picke auf dienen. Das Stiftungs- Capital besteht in 5900 fl. C. M. in Staats-Obligationen, wovon aber die Universal-Erbin des Stifters den lebenslänglichen Fruchtgenuss hat. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandan- ten, die Ober-Curatel dem nieder - österreichischen Landes - Militär- Gerichte, und die Obsorge über die Stiftung dem Armee - Ober-Com- mando zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 11.614, vom 31. December 1854.)