Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)

Stiftungen

Stiftungen. 989 • Anzahl der Plätze in den Cadeten- Institu' en und Akade­mien Erzie- hungs- hausern u. Schul- Compag. 55. Die Sabbas Tökoly’sche ............................... F ür Söhne von Officieren der k. k. Grenz- Regimenter illyrisch-serbischer Nation und griecliisch - nicht - unirter Religion. Anver­wandte des Stifters haben den Vorzug. Das Verleihungsrecht hat der in der k. k. Armee den höchsten Rang bekleidende active Offleier griechisch-nicht - unirter Religion, einvernehmlich mit dem griechisch-nicht- unirten Erzbischöfe zu Carlowitz, alsStiftungs- Curator. Das Stiftungs-Capital verwaltet zum Theil der gedachte Erzbischof und auch das Armee-Ober-Commando. Sobald das vom Stiftungs-Curator verwaltete Capital durch Capitalisirung der erübrigenden Interessen den Betrag von 1,000.000 fl. erreicht, werden noch 40 Stiftungsplätze creirt. 102 5 152 56. Die Stiftung des Gemeinderathes in Triest Für einen unbemittelten Bürgerssohn Triests, ausschliesslich für die Marine - Akademie. Das Verleihungsrecht übt lebenslänglich der Feldmarschall-Lieutenant Graf Wimpffen aus, und geht sodann an den Gemeinderath Triests über. Das Stiftungs-Capital ist durch Intabulation auf städtische Realitäten sichergestellt. 1 &?• Des Mathias Wojnits von Bajsa ............... F ür Jünglinge aus der Familie des Stifters, dann für aus dem ehemaligen Bácser Comi­tate stammende Officiers-Söhne, endlich für Jünglinge adeliger Familien aus dem erwähn­ten Comitate, unter welchen jene, deren Väter Staatsbeamte sind, den Vorzug haben. Das Verleihungsrecht steht ausschliesslich den ältesten drei Gliedern der Familie Woj­nits von Bajsa zu. 1 58* Die Johann JZach’sche ................................... F ür fleissige und gesittete Knaben armer Eltern aus dem Civilstande. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Wiener Bürgermeister zu. 3 109 155

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