Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)
Stiftungen
Stiftungen. 989 • Anzahl der Plätze in den Cadeten- Institu' en und Akademien Erzie- hungs- hausern u. Schul- Compag. 55. Die Sabbas Tökoly’sche ............................... F ür Söhne von Officieren der k. k. Grenz- Regimenter illyrisch-serbischer Nation und griecliisch - nicht - unirter Religion. Anverwandte des Stifters haben den Vorzug. Das Verleihungsrecht hat der in der k. k. Armee den höchsten Rang bekleidende active Offleier griechisch-nicht - unirter Religion, einvernehmlich mit dem griechisch-nicht- unirten Erzbischöfe zu Carlowitz, alsStiftungs- Curator. Das Stiftungs-Capital verwaltet zum Theil der gedachte Erzbischof und auch das Armee-Ober-Commando. Sobald das vom Stiftungs-Curator verwaltete Capital durch Capitalisirung der erübrigenden Interessen den Betrag von 1,000.000 fl. erreicht, werden noch 40 Stiftungsplätze creirt. 102 5 152 56. Die Stiftung des Gemeinderathes in Triest Für einen unbemittelten Bürgerssohn Triests, ausschliesslich für die Marine - Akademie. Das Verleihungsrecht übt lebenslänglich der Feldmarschall-Lieutenant Graf Wimpffen aus, und geht sodann an den Gemeinderath Triests über. Das Stiftungs-Capital ist durch Intabulation auf städtische Realitäten sichergestellt. 1 &?• Des Mathias Wojnits von Bajsa ............... F ür Jünglinge aus der Familie des Stifters, dann für aus dem ehemaligen Bácser Comitate stammende Officiers-Söhne, endlich für Jünglinge adeliger Familien aus dem erwähnten Comitate, unter welchen jene, deren Väter Staatsbeamte sind, den Vorzug haben. Das Verleihungsrecht steht ausschliesslich den ältesten drei Gliedern der Familie Wojnits von Bajsa zu. 1 58* Die Johann JZach’sche ................................... F ür fleissige und gesittete Knaben armer Eltern aus dem Civilstande. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Wiener Bürgermeister zu. 3 109 155