Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)

Stiftungen

Stiftungen. 981 Anzahl der Plätze in den Cadeten­Instituten und Akade­Erzie­hungs­häusern u. Schul- Compag. 15. Die Major Franz von Cöls’sche ................... F ür Söhne von Civil-Staatsdienern, die früher im Mililär gedient haben, Waisen oder Söhne, deren Väter vor dem Feinde gedient, haben den Vorzug. Das Besetzungsrecht steht dem Armee-Ober- Commando zu. 38 36 14 16* Die gräflich liehlin’sche........................... F ür Söhne vermögensloser Herren- und Ritterstandes-Personen des Militär- und Civil- standes aus böhmischen und mährischen Ge­schlechtern. Bei Abgang derlei Aspiranten, für adelige Jünglinge aus anderen erbländi­schen Provinzen. Erledigte Stiftungsplätze werden von der Statthalterei des betreffenden Kronlandes con- cursmässig ausgeschrieben und vom Ministe­rium des Innern der Vorschlag zur Besetzung Seiner k. k. Apostolischen Majestät vorgelegt. Das Stiftungs-Capital wird von der Statt­halterei in Mähren verwaltet. 16 11. Die Stiftung der Stadt Dehreczin .... Vorzugsweise für Jünglinge aus dem Kron- lande Ungarn. Das Verleihungsrecht steht der Stadt De- breczin zu. 1 18. Die Major Carl von DelUsche.................... Für Officiers-Söhne; jene evangelischer Religion, sowie Verwandte des Stifters, haben den Vorzug. Das Vorschlagsrecht hat der evangelische Kirchen-Convent in Oedenburg, die Bestäti­gung erfolgt vom Armee-Ober- Commando. Wegen unzureichenden Capitals dermalen un­besetzt. 2 19. Des Grafen Carl Eltz ................................... F ür Jünglinge aus den Kronländern Ungarn, Croatien, Slavonien und der Wojwodina. Das Verleihungsrecht übt der Stifter aus, nach dessen Tod geht dieses Recht an den comman dir enden Generalen von Croatien und Slavonien über. 1 58 50

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