Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1856)

Anhang

966 Stiftungen. einer von den in Mailand am 6. Februar 1853 verwundeten Sol­daten, der die meiste Berücksichtigung verdient, durch seine ganze Lebensdauer betheilt werden soll, nach seinem Absterben aber diese Interessen alljährlich an zwei verdiente Invaliden zu gleichen Theilen auszufolgen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in der Spereentigen Staats-Schuld­verschreibung Nr. 2171, vom 1. November 1852, pr. 200 fl. C. M. Die Bestimmung der zu Betheilenden ist dem Feldmarschalle Grafen Radetzky, und nach dessen Tode dem Armee-Ober-Com- mando anheimgestellt. (Section III, Abth. 4, Nr. 1862, vom 28. Februar 1856.) C. Für Militär-Witwen und Waisen. 1. Armee-Stiftung, welche für eine in keinem Aerarial- Genusse stehende Officiers-Waise aus jenem Geld-Reste gegrün­det wurde, welcher nach Ankauf des von der k. k. Armee dem k. k. Obersten Grafen O’Donell und dem Ritter von Etten- reich gewidmeten Schildes und Pokales geblieben war. Das Stiftungs-Capital besteht in der öpercentigen National- Anlehens-Obligation, Nr. 12.381, ddo. 1. Juli 1855, pr. 1000 fl. Das Verleihungsrecht steht dem Armee-Ober-Commando zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 12.296, vom 21. November 1855.) 2* Des Grafen Gebhard Blücher von Wahlstadt, und seiner Gemahlin Marie, geborne Gräfin Larisch-Münnich, zur Erinnerung an die Vermählungsfeier Allerhöchst Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I., für einen armen männlichen Officiers- Waisen des Infanterie-Regiments Kaiser Franz Joseph Nr. 1, oder in Ermanglung eines solchen Waisen, für einen armen schlesi­schen männlichen Beamten-Waisen, bis zum erreichten Normal- Aller. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Staats- Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M-, wovon die Interessen immer am 24. April dem Stiftlinge zu erfolgen sind. Das Ernennungsrecht soll bei den Officiers-Waisen über Vorschlag des Commando des 1. Infanterie-Regiments dem betreffenden Landes- General—Commando, und bei den Beamten-Waisen dem k. k. schlesi­schen Landes-Präsidenten zusteben. (Section III, Abth. 4, Nr. 7133, vom 11. Juli 1855.) 3* Für eine hilfsbedürftige Invaliden-Witwe, mit Bevorzu­gung solcher, deren Männer den Feldzug der Jahre 1848 und 1849 in Siebenbürgen mitgemacht haben. Das Stiftungs-Capital aus einer im Jahre 1849 eingeflossenen patriotischen Gabe besteht in einer Öpercentigen Staats-Schuld­verschreibung pr. 580 fl. C. M., deren Interessen an eine Invaliden- Witwe vom Armee-Ober-Commando lebenslänglich verliehen werden. (Section III, Abth. 4, Nr. 5258, vom 23. Mai 1855.)

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