Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1856)
Anhang
966 Stiftungen. einer von den in Mailand am 6. Februar 1853 verwundeten Soldaten, der die meiste Berücksichtigung verdient, durch seine ganze Lebensdauer betheilt werden soll, nach seinem Absterben aber diese Interessen alljährlich an zwei verdiente Invaliden zu gleichen Theilen auszufolgen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in der Spereentigen Staats-Schuldverschreibung Nr. 2171, vom 1. November 1852, pr. 200 fl. C. M. Die Bestimmung der zu Betheilenden ist dem Feldmarschalle Grafen Radetzky, und nach dessen Tode dem Armee-Ober-Com- mando anheimgestellt. (Section III, Abth. 4, Nr. 1862, vom 28. Februar 1856.) C. Für Militär-Witwen und Waisen. 1. Armee-Stiftung, welche für eine in keinem Aerarial- Genusse stehende Officiers-Waise aus jenem Geld-Reste gegründet wurde, welcher nach Ankauf des von der k. k. Armee dem k. k. Obersten Grafen O’Donell und dem Ritter von Etten- reich gewidmeten Schildes und Pokales geblieben war. Das Stiftungs-Capital besteht in der öpercentigen National- Anlehens-Obligation, Nr. 12.381, ddo. 1. Juli 1855, pr. 1000 fl. Das Verleihungsrecht steht dem Armee-Ober-Commando zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 12.296, vom 21. November 1855.) 2* Des Grafen Gebhard Blücher von Wahlstadt, und seiner Gemahlin Marie, geborne Gräfin Larisch-Münnich, zur Erinnerung an die Vermählungsfeier Allerhöchst Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I., für einen armen männlichen Officiers- Waisen des Infanterie-Regiments Kaiser Franz Joseph Nr. 1, oder in Ermanglung eines solchen Waisen, für einen armen schlesischen männlichen Beamten-Waisen, bis zum erreichten Normal- Aller. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Staats- Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M-, wovon die Interessen immer am 24. April dem Stiftlinge zu erfolgen sind. Das Ernennungsrecht soll bei den Officiers-Waisen über Vorschlag des Commando des 1. Infanterie-Regiments dem betreffenden Landes- General—Commando, und bei den Beamten-Waisen dem k. k. schlesischen Landes-Präsidenten zusteben. (Section III, Abth. 4, Nr. 7133, vom 11. Juli 1855.) 3* Für eine hilfsbedürftige Invaliden-Witwe, mit Bevorzugung solcher, deren Männer den Feldzug der Jahre 1848 und 1849 in Siebenbürgen mitgemacht haben. Das Stiftungs-Capital aus einer im Jahre 1849 eingeflossenen patriotischen Gabe besteht in einer Öpercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 580 fl. C. M., deren Interessen an eine Invaliden- Witwe vom Armee-Ober-Commando lebenslänglich verliehen werden. (Section III, Abth. 4, Nr. 5258, vom 23. Mai 1855.)