Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1856)
Anhang
Stiftungen. 963 zirken ihren ordentlichen bleibenden Wohnsitz haben, vorzugsweise aber solche der obbezeichneten Invaliden, welche im k. k. Militär-Dienste verwundet worden sind, mit einer lebenslänglichen Rente jährlicher 30 fl. C. M. für jeden — betheilt werden sollen. Von dieser Rente ist den Stiftlingen das erste Drittel am 24. April jeden Jahres, als dem Allerhöchsten Vermählungsfeste Seiner Apostolischen Majestät des Kaisers Franz Joseph I., das zweite Drittel am 18. August, als am Geburtsfeste Seiner Apostolischen Majestät, und das letzte Drittel am 24. December jeden Jahres, als am Geburtsfeste Ihrer Majestät der Kaiserin Elisabeth, auszubezahlen. Die Verwaltung der Stiftung ist dem k. k. Bezirks-Amte zu Hohen- elbe gegen alljährliche Verrechnung an die k. k. Hofkriegs-Buchhaltung überlassen; das Verleihungsrecht aber steht der höchsten Militär-Behörde im Kronlande Böhmen zu. (Section Ilf, Abth. 4, Nr. 12.774, vom 5. December 1855.) Des Paul Gutwill für einen verkrüppelten Invaliden, welcher mit den Interessen der 4percentigen verlosten Staats- Schuldverschreibung, Nr. 19.234, ddo.l. April 1855, pr. 200 fl. C. M. zu betheilen ist. Das Verleihungsrecht steht dem Armee-Ober-Commando zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 4, vom 10. Jänner 1856.) 3* Des verstorbenen pensionirten fürstlich Dietrichstein’schen Rathes Johann Kerzkovsky für invalide Krieger der österreichischen Armee. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 4V3percentigen Staats- Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C.M., von deren Interessen jährlich fünf der kriippelhaftesten Invaliden des hiesigen Invalidenhauses betheilt werden. (Section III, Abth. 4, Nr. 9392, vom 7. September 1855.) Ü. Des verstorbenen Gendarmerie - Rittmeisters Johann von Kiszelényi für fünf invalide Gendarmen des 3. Gendarmerie- Regiments, deren Wahl dem jeweiligen Commandanten dieses Regiments zusteht. Das Stiftungs-Capital besteht in 500 fl. C. M. öpercentiger Staatsschuldverschreibungen, deren Interessen jährlich am 11. Juli zu vertheilen sind. (Section III, Abth. 4, Nr. 12.299, vom 9. November 1855.) 5* Der Stadtgemeinde Krems, unter dem Namen: „Kremser Invaliden-Unterstützungs-Fond”, für die von der Stadt Krems gestellten und invalid gewordenen Krieger vom Feldwebel abwärts, welche die Feldzüge in den Jahren 1848 und 1849 mitgemacht haben, und in deren Ermanglung für andere von der Stadt Krems gestellte und invalid gewordene Krieger. Das Stiftungs-Capital besteht in einer öpercentigen Staats- Schuldverschreibung pr. 1700 fl. C. M., dessen Verwahrung und Verrechnung der genannten Stadtgemeinde zusteht. Dem jeweiligen Gemeinde-Vorstande steht das Betheilungsrecht zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 7982, vom 28. Juli 1855.) 61 *