Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1856)

Anhang

960 Anhang. Seit 1. Juli 1855 neu zugewachsene Stiftungen. I. Für die Truppenkörper. A. Für active Trappenkörper. 1. Des pensionirten k. k. Second-Rittmeisters Adolph Chri­stoph Graf liegenfeld-Schomburg;, zur lebenslänglichen Be­theilung eines Mannes des k. k. Infanterie-Regiments Nr. 36, vom Feldwebel abwärts. Das Stiftungs-Capital besteht in einer National - Anlehens- Obligation pr. 490 fl. C. M., deren Interessen-Verleihung dem jeweiligen Inhaber des genannten Regiments über Vorschlag des Commandanten zusteht. Die Betheilung hat am 24. April jeden Jahres zu geschehen. (Sect. Ill, Abthlg. 4, Nr. 4366, vom 12. April 1856.) 2* Des Francesco nobile di Griustlniani zur immerwähren­den Erinnerung an die glückliche Lebensrettung Seiner Aposto­lischen Majestät des Kaisers Franz Joseph I., zur Betheilung eines treuen tapferen Soldaten von einem der vier venetianiselien In- fanterie-Regimenter Nr. 13, 16, 26 und 45, mit 60 österreichischen Liren jährlich in der Art, dass alle Jahre an ein anderes dieser Regimenter die Reihe kömmt. Die Betheilung hat immer im Monate Februar stattzufinden, und die Wahl des zu betheilenden Soldaten steht dem jeweiligen Commandanten des betreffenden Regimentes zu. Die Stiftung pr. 400 fl. C.M. ist durch Einverleibung des Pfand­rechtes auf die dem Stifter gehörigen Parzellen in der Steuer- Gemeinde Serego, District Padua, sichergestellt. (Section III, Abth. 4, Nr. 349, vom 14. Jänner 1856.) 3. Des priv. Grosshändlers Philipp G. Kopelly zu Pesth, wornach jener Gendarme vom Wachtmeister abwärts des 6. Gen­darmerie-Regiments am 18. August jährlich betheilt werden soll, welcher im Laufe des der Vertheilung vorausgegangenen Jahres sich besonders ausgezeichnet hat. Das Stiftungs-Capital besteht in der öpercentigen National- Anlehens-Obligation, Nr. 12.099, ddo. 1. Jänner 1855, pr. 500fl. C.M. Das Verleihungsrecht steht dem k. k. Gendarmerie-General-In­spector zu. (Section III, Abth. 4. Nr. 9839, vom 29. September 1855.)

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