Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1856)
Stiftungen
914 Stiftungen. Das Verleihungsrecht hat sich der Stifter für sich und seine Nachkommen Vorbehalten, dann aber übergeht es an den jeweiligen Inhaber der Herrschaft Gutenhag im Marburger Kreise. (D. 4208, vom 27. August 1814.) 85* Des Domherrn und Weihbischofes Carl Freiherr von Ferény. Für 3 der verdienstlichsten und dürftigsten Invaliden ungarischer Nation. — Das Capital besteht in 1070 fl. C. M. mit 5per- centiger Verzinsung. Die Betheilung geschieht halbjährig , am 12. Februar und 4. October , als dem Geburts- und Namenstage weiland Seiner Majestät des Kaisers Franz I. Das Betheilungsrecht hat das Militär-Commando in Ungarn. (D. 1773, vom 19. December 1820.) 86* Der Frau Antonia Maria Persich. Für die aus dem Triester Militär-Spitale austretenden und in Folge einer daselbst überstandenen Krankheit dienstuntauglich gewordenen Soldaten. Das Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M., wovon die Interessen von der Triester Militär-Spitals-Commission zu vertheilen sind. (Section III, Abth. 4, Nr. 4801, vom 29. November 1853.) 81. Der Feather israelitischen Cullus-Gemeinde. Aus Anlass der glücklichen Rettung Seiner k. k. Apostolischen Majestät, für drei dürftige und verdiente Invalide des k. k. Infanterie-Regiments Erzherzog Albrecht Nr. 44. — Die Interessen des Capitals pr. 845 fl. C. M. in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung sind jedes Jahr am 18. Februar von dem jeweiligen Regiments-Inhaber zu verleihen. (Section III, Abth. 4, Nr. 5011, vom 9. December 1853.) 88. Desk.k. Majors Hieronymus Freiherr Pilati von 'Fassul. Das Capital besteht aus einer 4percentigen Metallique-Obligation pr. 1000 fl. C. M., wovon die Interessen für zwei Invalide bestimmt sind, welche bei dem Infanterie - Regimente Nr. 59 gedient haben; Invalide von den Grenadier-Compagnien haben den Vorzug. Das Wiener Invaiidenhaus-Commando hat das Betheilungsrecht. (D. 1871, vom 11. Juni 1845.) 8f>. Des Doctors der Rechte Johann Piatke. Restehend in 2percentigen öffentlichen Fonds-Obligationen pr. 640 fl. C. M. und 2788 fl. 474/gkr. W. W., deren Jahreszinsen zur Unterstützung solcher Invaliden verwendet werden, weiche aus den Dörfern Martinau und Strzebowitz in Schlesien zum Militär gestellt worden sind. Das Verleihungsrecht hat das Armee-Ober-Commando, einvernehmlich mit dem Ministerium des Innern. (D. 552, vom 30. Jänner 1838, und Section III, Abth. 4, Nr. 5647, vom 24. Juli 1854, und Nr. 6243, vom 14. August 1854.)