Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1856)
Stiftungen
894 Stiftungen. deten von einem böhmischen Regimenté bis zu dessen Beförderung gewidmet. Dermal haben die männlichen Rupp’schén Desceudenten das Verleihungsrecht , in welches nach deren Absterben das Militär-Commando in Rohmen tritt. (M. 280, vom 15. Juni 1814.) &Ö. Des k. k. Majors Ludwig von Schiller, vom 3. Kürassier- Regimen te. Für den jeweiligen Estandart-Führer der ersten Division dieses Regiments. Bestehend in einer öpercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 125 11., wovon die ganzjährigen Interessen immer am ti. April, als dem Tage der Schlacht bei Isaszelt, durch das Regiments- Commando zu erfolgen sind. (L. 0984, vom 23. December 1851.) 50* Des Gratzer Bürgers F. E. Settcle. Für Einen in den Feldzügen im Jahre 1848 und 1849 sich ausgezeichneten Artilleristen des vormaligen 4., dcrmaligen 3. Feld- Ar tiilerie-Regiments. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 4pereentigen Staats- Schuldverschreibung pr. lOü fl. Das Verleihungsrecht steht dem genannten Regiments-Comniando zu. (L. 6162, vom 9. December 1850, und. Section III, Abtli. 4, Nr. 4384, vom 30. April 1855.) 51. Des k. k. Majors Cajetan von Sicinonski. Bestehend in einer öpercenligen Staats - Schuldverschreibung pr. 000 11. C. M., wovon die Interessen unter jene Mannschaft der 8. Escadron des 3. IIuszaren-Regiments, welche unter des Stifters Commando gedient hat, jährlich am 28. Februar, und bei deren Abgang unter die mit Tapferkeits - Medaillen decorirte Mannschaft des nämlichen IIuszaren-Regiments jährlich am Musterungstage zu gleichen Beträgen vertheilt, während der Zeit aber, wo wegen Mangel an dazu geeigneten Individuen keine Vertheilung Statt haben kann, die Zinsen in so lange, bis sich dazu die Gelegenheit ergibt, stets zum Capitale geschlagen werden. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Regiments-Commandant. (N. 2471, vom 24. Juli 1839.) 5*5. Des k. k. Capitän-Lieutenanls Jacob von Sperg. 'Das Capital besteht in einer öpercentigen Verlosungs-Obligation von 915 fl., von deren Interessen ein besonderer Equipirungs- beitrag von GO fl. an jene Individuen verabfolgt werden soll, welche Zöglinge eines Militär-Erziehungshauses gewesen, und zuOfficieren im Infanterie-Regimente Nr. 53 befördert worden sind. Das Verleihungsrecht steht dem Armee-Ober-Commamlo zu. (I). 2248, vom 28. Juni 1847, und D. 133, vom 13. Jänner 1848.) 5,*?. Mehrerer Gemeinden des politischen Bezirkes Si.PoHen, aus Anlass der glücklichen Rettung Seiner k. k. Apostolischen Majestät Franz Joseph 1.