Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1855)

Stiftungen

894 Stiftungen. Von dem Ertrage dieses Stiftungs-Fondes soll vor der Hand Ein, und je nádidéin seine Vermehrung in der Folge es gestat­tet, zwei, drei oder mehrere Individuen aus dem Stande der Mannschaft vom Wachtmeister abwärts des k. k. IIuszaren-Regi- ments Nr. 8, mit einer Zulage von 40 fl. C. M. betheilt werden. Die Wahl dieses Individuums war dem Generale der Oavallerie, Freiherrn von Kienmayer überlassen ; nach dessen erfolgtem Ableben aber wird dieselbe von dem jeweiligen ältesten als Ober-Officier in der k. k. Armee dienenden Mitgliede der freiherrlich von Kienmayer’schen Familie ausgeübt. Wenn kein Mitglied dieser Familie in der Armee als Ober-Officier dienen sollte, so übergeht das Verleihungsrecht auf den jeweiligen Militär-Commandanten in Mähren. (N. 1690 vom 17. Juni 1826). 19. Des k. k. Majors Franz Kollmann des Infanterie-Re­giments Nr. 61. Das Capital besteht in einer öpercentigen Metallique-Obligation pr. 100 fl., wovon die Interessen am 19. April, als dem Geburts­tage Seiner Majestät Kaiser Ferdinand I., an den ältesten in der l. Grenadier-Compagnie des Regiments dienenden Gemeinen aus­zufolgen sind. Das Verleihungsrecht hat das jeweilige Regiments-Commando. (K. 3089, vom 18. Juni 1848.) ÄO» Des Bischofes zu Tribunitz und k. k. Statthalterei Rathes zu Ofen Johann von Koválik, für das Linien-Infanterie Regiment Nr. 33. Das Capital beträgt 2300 fl. W. W. Von den Interessen erhält der Regiments-Caplan jährlich 20 fl., um am 14. August, als dem Vorabende der im Jahre 1799 vorgefallenen Schlacht bei Novi, ein heiliges Mess-Opfer für die in Schlachten gebliebenen Mit­glieder des Regiments zu verrichten. Von den übrig bleibenden Interessen erhält alle vier Jahre ein im Regimente vom Unter-Officier oder Cadeten befördertes verdienstliches Individuum nach der Wahl des jeweiligen Re­giments - Commandanten einen Equipirungs-Beitrag. (Vom 28. Juli 1820.) £1. Latour-Stiftung der Leopoldine Coeur d’Ange. Für zehn bei der Belagerung Wiens im Jahre 1848 schwer blessirte Krieger des Infanterie-Regiments Nr. 28, und in soferne solche Leute in diesem Regimenté nicht mehr vorhanden seyn soll­ten, für Krieger anderer Regimenter, welche bei der besagten Gelegenheit verwundet worden sind, und, wenn auch diese aus­sterben, geht der Genuss an würdige Mannschaft des Regiments Nr. 28 über. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Obligation pr. 2000 fl., und einer 2V2percentigen Obligation pr. 100 fl., wo­von die Interessen jährlich am 6. October gleichmässig vertheilt werden sollen. Das Armee-Ober-Commando hat das Verleihungsrecht. (D. 2602, vom 27. April 1850.)

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