Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1855)
Stiftungen
894 Stiftungen. Von dem Ertrage dieses Stiftungs-Fondes soll vor der Hand Ein, und je nádidéin seine Vermehrung in der Folge es gestattet, zwei, drei oder mehrere Individuen aus dem Stande der Mannschaft vom Wachtmeister abwärts des k. k. IIuszaren-Regi- ments Nr. 8, mit einer Zulage von 40 fl. C. M. betheilt werden. Die Wahl dieses Individuums war dem Generale der Oavallerie, Freiherrn von Kienmayer überlassen ; nach dessen erfolgtem Ableben aber wird dieselbe von dem jeweiligen ältesten als Ober-Officier in der k. k. Armee dienenden Mitgliede der freiherrlich von Kienmayer’schen Familie ausgeübt. Wenn kein Mitglied dieser Familie in der Armee als Ober-Officier dienen sollte, so übergeht das Verleihungsrecht auf den jeweiligen Militär-Commandanten in Mähren. (N. 1690 vom 17. Juni 1826). 19. Des k. k. Majors Franz Kollmann des Infanterie-Regiments Nr. 61. Das Capital besteht in einer öpercentigen Metallique-Obligation pr. 100 fl., wovon die Interessen am 19. April, als dem Geburtstage Seiner Majestät Kaiser Ferdinand I., an den ältesten in der l. Grenadier-Compagnie des Regiments dienenden Gemeinen auszufolgen sind. Das Verleihungsrecht hat das jeweilige Regiments-Commando. (K. 3089, vom 18. Juni 1848.) ÄO» Des Bischofes zu Tribunitz und k. k. Statthalterei Rathes zu Ofen Johann von Koválik, für das Linien-Infanterie Regiment Nr. 33. Das Capital beträgt 2300 fl. W. W. Von den Interessen erhält der Regiments-Caplan jährlich 20 fl., um am 14. August, als dem Vorabende der im Jahre 1799 vorgefallenen Schlacht bei Novi, ein heiliges Mess-Opfer für die in Schlachten gebliebenen Mitglieder des Regiments zu verrichten. Von den übrig bleibenden Interessen erhält alle vier Jahre ein im Regimente vom Unter-Officier oder Cadeten befördertes verdienstliches Individuum nach der Wahl des jeweiligen Regiments - Commandanten einen Equipirungs-Beitrag. (Vom 28. Juli 1820.) £1. Latour-Stiftung der Leopoldine Coeur d’Ange. Für zehn bei der Belagerung Wiens im Jahre 1848 schwer blessirte Krieger des Infanterie-Regiments Nr. 28, und in soferne solche Leute in diesem Regimenté nicht mehr vorhanden seyn sollten, für Krieger anderer Regimenter, welche bei der besagten Gelegenheit verwundet worden sind, und, wenn auch diese aussterben, geht der Genuss an würdige Mannschaft des Regiments Nr. 28 über. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Obligation pr. 2000 fl., und einer 2V2percentigen Obligation pr. 100 fl., wovon die Interessen jährlich am 6. October gleichmässig vertheilt werden sollen. Das Armee-Ober-Commando hat das Verleihungsrecht. (D. 2602, vom 27. April 1850.)