Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1855)
Stiftungen
Stiftungen. 891 ift. Des k. k. Feldmarschall-Lieutenants Carl Grafen von und zu Clam-Iflartinitz. Zur Begünstigung der Reengagirung der Mannschaft des 4. Kürassier-Regiments. Das Capital besteht in 1000 fl. C. M., dessen Interessen jährlich an zwei Veterane des Regiments zu vertheilen sind. Das Vorschlagsrecht ist dem Regiments - Commando, das Verleihungsrecht dem Haupte der gräflich Clam - Martinitz’sehen Familie Vorbehalten. (D. 4651, vom 17. October 1835.) 6. Des Civil- und Militär-Gouverneurs zu Temeswar, k.k. Feldmarschall-Lieutenants Johann Grafen Coronini-Cronberg» aus patriotischen Spenden mehrerer Temeswarer Bürger, zum Andenken an die 107tägige tapfere Vertheidigung der Festung Temeswar im Jahre 1849. Das Capital besteht in einer öpercentigen Staats-Schuldverschreibung von 1280 fl., deren Interessen jährlich am 9. August an einen würdigen Veteran der Temeswarer Besatzung verliehen werden. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Festungs-Commandanten von Temeswar zu. (Sect. Ill, Abth. 4., Nr. 4512, vom 23. November 1853.) G. Des k. k. General-Majors Gustav Grafen Degenfeld- Schonburg. Für sechs Unter-Officiere oder alt gediente brave Gemeine des Infanterie-Regiments Nr. 53, welche die Schlacht von Novarra mitgefochten haben. Das Stiftungs-Capital besteht in einer österreichischen Nationalbank-Ac tie pr. 1200 fl. Das Vorschlagsrecht hat der jeweilige Regiments-Commandant. Das Verleihungsrecht hat sich der Stifter Vorbehalten. (L. 3988, vom 22. Juli 1851.) 'S. Des Advocafen und k. k. Notars Dr. Leopold Anton Dierl. Zur jährlichen Betheilung eines braven Kriegers aus der hanatisclien oder croatischen Militär-Grenze, der die Feldzüge 1848—1849 mitgemacht hat. Das Capital besteht in zwei 4percenligen Metallique-Obliga- tionen, jede pr. 100 fl. Das Vei’leihungsrecht hat der jeweilige Banus von Croatien. (D. 2064, vom 31. März 1850.) 8. Des Grafen Georg Festetits* Für solche Mannschaft des Huszaren-Regiments Nr. 3, welche über zwölf Jahre in diesem Regimente gedient hat. Das Capital besteht in 12.000 fl. W. W. Von den Interessen sind 500 fl. auf Zulagen, welche nie weniger als 2 kr., nie mehr als eine dreifache Löhnung täglich ausmachen sollen. Der Rest von 100 fl. wird zur Vermehrung des Capitales gewidmet. Das Vorschlagsrecht hat das Regiments-Commando, das Verleihungs- recht der Regiments-Inhaber. (L. 4263 und 4317, vom 19. December 1808.)