Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1854)

Stiftungen

833 Stiftungen. denen Entsatzes von Temeswar — beim Stabe des obgenannten Uhlanen-Regiments zu lesenden heiligen Messe für die in den Jahren 1848 und 1849 in treuer Pflicht-Erfüllung gefallenen Offi- ciere, Unter-Officiere und Gemeine des besagten Regiments zu verwenden sind. Die Betheilung mit den erstgedachten Stiftungs-Interessen steht dem jeweiligen Commandanten des genannten Uhlanen-Regiments zu. (L. 387, vom 10. Februar 1853.) 22. Des Invaliden-Corporals Michael kovász. Das Capital besteht in einer öpercentigen Staats-Schuldver­schreibung von 100 fl., deren jährliche Interessen für den jewei­ligen Estandart-Führer der ersten Division des Huszaren-Regi- ments Nr. 3 als Zulage gewidmet sind. Die Betheilung wird vom Regiments - Commando alljährlich am 30. Mai vorgenommen. (D. 4967, vom 7. November 1837.) 23* Seiner kaiserl.-königlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Ludwig» Bestehend in zwei öpercentigen Metallique - Staats-Schuld­verschreibungen jede von 1000 fl., aus deren jährlichen In­teressen von 100 fl. am 15. August jeden Jahres, als am Ge­dächtnisstage der am 15. August 1847 gehaltenen 200jährigen Jubelfeier der Errichtung des Linien-Infanterie-Regiments Nr. 8, fünf der würdigsten Individuen dieses Regiments vom Feld­webel abwärts betheilt werden. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Inhaber zu. (K. 5910, vom 24. December 1847.) 2&» Der Mannschaft des 1. und 2. Fehl-Bataillons des Infanterie-Regiments Nr. 54. Bestehend in einer öpercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 100 fl., wovon die Interessen an einen, in der Schlacht von Somma-Campagna schwer verwundeten Soldaten, oder in dessen Ermanglung an einen sonst verdienten Invaliden des Regiments jährlich am 24. Juli erfolgt werden sollen. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiraents-Commandan- ten zu. (D. 3687, vom 18. Juni 1850.) 25. Des Professors Samuel Méiies zu Klausenburg. Das Capital besteht in zwei Stück öpercentigen Staats- Schuldverschreibungen, jede pr. 100 fl. C. M., deren jährliches Erträgniss für den verdienstvollsten und musterhaftesten Gemei­nen der 12. Compagnie des Infanterie - Regiments Nr. 51, nach der Bestimmung des Regiments - Commandos, gewidmet ist. (D. 357, vom 7. Februar 1841.) 3©» Eines ungenannt seyn wollenden Menschenfreundes in Wien. Dieselbe hat zum Zwecke, jene edle Handlung der Ver­gessenheit zu entreissen, welche die Mannschaft des k. k. 2. Ar­tillerie-Regiments vom Corporale abwärts dadurch geübt, dass

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