Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1854)
Stiftungen
Stiftungen. 829 ?). Des Gutsbesitzers Laurenz Fölser zu Haslach. Zur Erinnerung an die glückliche Wiedergenesung Seiner k.k. Apostolischen Majestät Franz Joseph I., für einen ausgezeichnet verdienstvollen k. k. Gendarmen. Das Capital besteht in einer 21/2percentigen Staats-Schuldverschreibung von 1000 fl., deren Interessen jährlich am 12. März von dem jeweiligen General-Inspector der k. k. Gendarmerie vertheilt werden. (Section III, Abth. 4, Nr. 5035-5112, vom 9. December 1853.) Des k. k. Oberstlieutenants Marcellin Gallina* Das Stiftungs-Capital besteht in einer verlosten 4percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 670 fl., deren jährlicher Ertrag für einen aus Waidhofen an der Ybbs gebürtigen, dienenden oder invaliden Soldaten gewidmet ist. Das Vorschlagsrecht steht dem Magistrate zu Waidhofen an der Ybbs, das Verleihungsrecht aber dem Commandanten jenes Regiments oder Corps zu, in welchem der zu betheilende Soldat dient oder zuletzt gedient hat. (D. 3068, vom 14. November 1840.) J J. Des k. k. Platz-Obersten August Freiherrn von Godart. Das Capital besteht aus vier Stück Bank - Actien, jede pr. 500 fl. Die jährlich entfallenden Dividenden sind in zwölf gleichen Theilen unter die vier Estandart-Führer und acht verdientere Qua-Wachtmeister des Dragoner-Regiments Nr. 7 zu vertheilen; sollten mehr oder weniger als acht Qua-Wachtmei- ster im Regimente vorhanden seyn, so hat eine aus dem ältesten Escadrons - Commandanten , dann einem von seinen Kameraden gewählten Ober- und Unterlieutenant zusammengesetzte Commission zu bestimmen, im ersteren Falle, welche von den Qua- Wachtmeistcrn und im letzteren Falle, welche Corporäle nebst den vorhandenen Qua-Wachtmeistern in den Stiftungs-Genuss zu treten haben. (L. 1034, vom 8. März 1851.) 12. Des k. k. Majors und Bade-Inspectors zu Carlsbad Anton Grafen von Gorcey. Es bestehen drei Capitalien, und zwar: a) in einer 4pcrcenligen Staats - Schuldverschreibung pr. 500 fl. C. M.; b) in vier öpercentigen Staats-Schuldverschreibungen pr. 100 fl. C. M., zusammen pr. 400 fl. C. M.; c) in drei öpercentigen Staats-Schuldverschreibungen pr. 100 fl. C. M., zusammen pr. 300 fl. C. M. Jedes dieser drei Capitalien hat die Bestimmung , dass von seinen Interessen alljährlich ein ganz mittelloser verdienstvoller subalterner Officier, welchem zum Gebrauche der Carlsbader Brunnen-Cur die Unterkunft in dem dortigen Officiers-Badhause bewilliget wird, betheilt werden soll. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Militär-Commandanlen in Böhmen zu. (N. 923, vom 26. September 1848.)