Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1853)
Militär-Geistliche, Aerzte, Beamte und Justiz - Personale
854 Stiftungen. I. Stiftung des pensionirten Rittmeister - Auditors Joseph von Szathmary» Das Stiftungs-Capital besteht in einer Stiftungs-Obligation pr. 1000 fl. , wovon die Interessen alle vier Jahre mit 200 fl. C. M. für ein vom Wachtmeister zum Officier avancirendes Individuum des 5. Huszárén - Regiments, welches nicht nur ein geh orner Ungar, sondern auch der vaterländischen Sprache vollkommen mächtig und gut conduisirt seyn muss, zur Equipirung bestimmt sind, ohne dass derselbe des von Seite des Allerhöchsten Aerars zu bewilligenden Equipirungs-Douceurs dess- halb für verlustig erklärt werden soll. (D. 3386, vom 27. September 1845.) Um Stiftung des pensionirten Rittmeister-Auditors Joseph v. Szathmáry• Das Stiftungs-Capital besteht in einer öpercentigen Staats- Schuldverschreibung pr. 1000 fl., wovon die Interessen für eine mittellose Witwe aus der Auditoriats-Branche bestimmt sind. Das Vorsclilagsrecht steht dem jeweiligen Justiz-Referenten beim Armee-Commando in der Lombardié, das Benennungsrecht dem dort- ländigen Judicio delegato, endlich die Aufrechthaltung der Stiftung dem Armee-Qber-Coinmando zu. (L. 5959, vom 30. November 1850.) Stiftung des verstorbenen k. /». General - Majors Ferdinand v» Szécsen. Mit einem aus einer Privat-Obligation bestehenden Capitale pr. 5086fl. 44yiokr. Conv. Münze, dessen jährliches Interesse zur Unterstützung zweier Waisen k. k. Ofliciere der österreichischen Armee männlichen oder weiblichen Geschlechtes gewidmet ist. Die Ernennung der Stiftlinge und die Aufrechthaltung der Stiftung ist dem Armee-Ober-Commando übertragen. (D. 1947, vom 4. Mai 1839.) Stiftung des verstorbenen Lieutenants Franz von Szilley. Zu Gunsten des 48. Infanterie-Regiments, für einen durch Fleiss und gute Aufführung sich auszeichnenden, aus Oedenburg gebürtigen Gemeinen der 7. Compagnie, welcher am 17. Juni, als dem Sterbetage des Stifters, mit den Interessen der öpercentigen Stiftungs-Obligation pr. 165 fl. zu betheilen ist. Das Armee-Ober-Commando hat die beständige Obsorge für die Erhaltung des Stiftungs-Capitales zu tragen. (D. 2499, vom 16. Juli 1845.)