Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1852)

Corps und Branchen

Stiftungen. 825 Stiftung des Majors Johann Grafen von Smeskal, für das Erziehungshaus des Infanterie-Regiments Nr. 9. Bestehend in zwei 4percentigen Staats-Schuldverschreibun­gen , jede zu 100 fl., wovon die Interessen zur besseren Sub­sistenz der Zöglinge verwendet werden sollen. (D. 2825 und 2479, vom 26. August 1846.) Stiftung des Tarnower Consistorial-Protokollisten Smiriitz (*)• Zur alljährlichen Betheilung eines zu Feldkriegsdiensten un­tauglich gewordenen Soldaten, vom Feldwebel abwärts, wobei vorerst die Anverwandten des Stifters, wenn solche beim Militär dienen sollten, dann Militärs, die aus des Stifters Vaterstadt Te- meswar im Banate gebürtig sind, endlich jene, die in dem Infan- terie-Regimente Nr. 57 gedient haben, berücksichtiget werden sollen. Das Capital besteht in einer unverlosten 2percentigen Hof­kammer-Obligation pr. 100 fl. Das Benennungsrecht, so wie die Aufrechthaltung der Stiftung kömmt dem k. k. Kriegs-Ministerium zu. (D. 2064, vom 3i. März 1850.) Stiftung des Capitän - Lieutenants Jacob von Sperg, für das Erziehungshaus des Infanterie - Regiments Nr, 53. Bestehend in einer öpercentigen Verlosungs - Obligation von 915 fl., aus deren Interessen ein besonderer Equipirungs- Beitrag von 60 fl. an jene Individuen verabfolgt werden solle, welche Zöglinge des Instituts gewesen, und durch ihre gute Aufführung zu Officiers, und zwar im Regimente selbst, befördert worden sind. (D. 2248, vom 28. Juni 1847.) Stiftung des Franz v. Stelick, Vice-Gespans des Wie­selburger Comitats* Bestehend in dem vierten Theile des Zinserträgnisses seines Hauses sammt Garten in Ungarisch - Altenburg, zu Gunsten eines Invaliden ungarischer Nation, vorzugsweise eines solchen, der seinen Namen führt. Die übrigen drei Viertheile der Zin­sen sind zu gleichen Theilen dem Piaristen - Collegium, dem Spitale zu Altenburg und zu den Haus-Reparaturen bestimmt. Die Verwaltung der Stiftungs - Realität ist dem Vorstande des Marktes Altenburg, mit Zuziehung des Rectors vom Piaristen- Collegium und eines Beneficiats vom Spitale, unter der Con- trole der kön. ung. Statthalterei überlassen. (D. 5702, vom 7. December 1830.)

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