Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1852)

Corps und Branchen

Stiftungen. 791 des Aussterbens der männlichen Nachkommenschaft dieser zwei in der Militärgränze wohnenden Linien verordnet der Stifter, dass der ganze Stiftungsgenuss auf seine gegenwärtig in Sla- vonien in der Veröczer Gespanschaft wohnenden Verwandten, behufs der Erziehung zweier Knaben aus deren männlichen Nachkommen gelangen solle. Nach dem Aussterben des männlichen Stammes der obge­nannten Familie Jurjevich hat das Recht dieser Stiftung auf den weiblichen Stamm dieser Familie überzugehen. Das k. k. Kriegs-Ministerium unterhält über diese Stiftung die Obsorge mittelst des croatisch-slavonischen Landes-Militär-Commando. (B. 5760, vom 27. November 1847.) Stiftung des Hauptmanns Martin Happel• Sie ist für krüppelhafte, ohne ihre Schuld verarmte Perso­nen ohne Unterschied des Geschlechtes und des Militär- oder Civil - Standes gewidmet; nur hat bei gleicher Dürftigkeit eine Person des Militär - Standes den Vorzug. Der Stiftungsgenuss besteht für zwei Individuen. Das Recht hierzu vorzuschlagen besitzt das nieder-öster. Landes- Militär-Commando. (L. 180, vom 25. Jänner 1809.) Stiftung de» verstorbenen General - Majors Adam Forem von Heller• Bestehend in vier Actien der k. k. priv. österreichischen National-Bank, deren Interessen-Dividenden dazu gewidmet sind, dass hiervon vier mittellose verdienstliche pensionirte und ge­brechliche, in oder ausser einem Invalidenhause lebende sub­alterne Officiere lebenslang betheilt werden. Das Vorschlagsrecht ist dem Commandanten der Invalidenhäuser zu Wien, Prag, Tyrnau und Pettau, das Auswahl- und Verleihungsrecht den betreffenden Landes-Militär-Commanden eingeräumt. Die Verwaltung der Stiftung liegt dem k. k. Kriegs-Ministerium ob. (D. 6352, vom 31. December 1833.) Stiftung des Feldmarschall-Fieutenants Joseph Frei- Herrn von Hempf Mit einem Capitale von 66.424 fl. in Wiener Stadt-Banco- und k. k. Hofkammer-Obligationen, dann von 650 fl. in öpercen- tigen Staats-Ächuldverschreibungen , deren jährliches Interesse zur Verbesserung der Soldaten-Knaben-Erziehungshäuser der k. k. Linien-Infanterie-Regimenter Nr. 10 und Nr. 28 , jedem zur Hälfte bestimmt ist. Die Verwaltung dieser Stiftung liegt dem jeweiligen Regiments- Commando ob. (N. 1421, vom 10. August 1844.)

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