Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1852)
Corps und Branchen
778 Stiftungen. Stiftung des k, k. Int er t i euf e nan t s Joseph General c> Das Capital besteht in einer verlosten öpercentigen Staats- Schuldversehreibung pr. 50 fl., und es soll von den entfallenden Interessen dieses Capitales ein verdienstvoller Unter-OfFicier der 5. Chambrée des Tyrnauer Invaliden-Hauses lebenslänglich betheilt werden. (D. 3573, vom 30. Jänner 1849.) Stiftung des k, k. Warasdiner St, Georger Gr amin f unter ie-Itegiments I¥r, 6, Die Widmung ist für zwei der ärmsten und mühseligsten Invaliden des nämlichen Regiments , wovon jeder am Geburtsfeste weiland Sr. Majestät des Kaisers Franz I. eine Zulage zu erhalten hat. Dieses Regiment besitzt hierzu das Recht des Vorschlages. Stiftung des Pfarrers Thomas Gergurevich. Die Zinsen von dem Stiftungs - Capitale pr. 2770 fl. haben eine dreifache Bestimmung, und zwar: zur Unterstützung für einen dem geistlichen Stande sich widmenden Jüngling aus der Verwandtschaft des Stifters, für arme Witwen und Waisen , und endlich für mittellose Kranke in dem Neu - Kapellaner Pfarr- bezirke mit Arzeneien. Die Vertheilung geschieht von dem jeweiligen Pfarrer zu Neu- Kapella in Slavonien. (C. 1203, vom 7. September 1793.) Stiftung des pensionirten Ober-Griegs-Commissärs Georg Hitter von Glumatz, Das Stiftungs-Capital besteht in öpercentigen k. k. Staats- Schuldverschreibungen, zusammen pr. 4000 fl. Conv. Münze, wovon die jährlich entfallenden Interessen, und zwar: 150 fl. Conv. Münze für das Gränzhaus Glumatz Nr. 136, und 50 fl. Conv. Münze für das Gränzhaus Luka Terkulja , beide zu Alt - Pazua im Peterwardeiner Regiments - Bezirke ; nach dem Ableben der männlichen Individuen beider Gränzhäuser aber die ganzen Interessen für die griechisch - nichtunirte Gemeinde zu Alt-Pazua zur Förderung der dortigen griechisch - nichtunirten Nationalschule bestimmt sind. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem Peterwardeiner Regimente und Landes-Militär-Commando im Banate und Serbien, unter der Obsorge des k. k. Kriegs-Ministeriums, übertragen. (B. 3647, vom 22. August 1844.)