Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1852)

Corps und Branchen

764 Stiftungen. \ Stiftung eines patriotischen Bürgers Wiens, unter dem Kamen eines Biederfreundes des k, k, Mili­tärs (*)• Zu einer täglichen'Zulage für den jeweiligen ältesten, aus Steiermark gebürtigen Invaliden des Pettauer Invalidenhauses. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Hofkaminer-Obligation pr. 400 fl. zu 4% Percent. Die Obsorge über die Erhaltung des gewidmeten Capitals steht dem k. k. Kriegs-Ministerium zu. \ (D. 3203, vom 25vNovember 1844.) f Stiftung der Bolzen-Schützen-Gesellscliaft zu Lem­berg, für das Erziehungshaus des Infanterie-Begi- ments Kr, 30, Mit vier lpereentigen Staats-Schuldverschreibungen, zusam­men pr. 800 fl., wovon die Interessen jährlich dem vorzüglich­sten Zöglinge verliehen, sohin fruchtbringend angelegt, und bei Erreichung des Betrages von 10 fl. in der allgemeinen Wiener Versorgungsanstalt als thcilweise Einlage für ihn versichert werden sollen. (D. 2191 und 2213, vom 6. Juli 1847.) Zwei Stiftungen der Maria Borzikowsky, Das Capital der einen Stiftung besteht in 400 fl. mit einem jährlichen Interesse von 12 fl. Conventions-Münze, wovon jähr­lich sechs der bedürftigsten Invaliden-Gemeinen des Tyrnauer In­validenhauses zu gleichen Theilen betheilet werden sollen, und das der anderen in 350 fl. mit jährlichen 8 fl. 45 kr. W. W., wovon ebenfalls jährlich drei der benannten Individuen des nämlichen Invalidenhauses zu betheilen sind. Auswahl und Betheilung sind dem General - Commando in Un­garn übertragen. Die Aufrechthaltung beider Stiftungen ist die Obliegenheit des k. k. Kriegs-Ministeriums. (D. 3897, vom 10. September 1826.) Stiftung des ehemaligen bürgerlichen Gastwirthes und Mausinhabers in Wien, Philipp Bosch, Das Stiftungs-Capital bildet eine öpercentige Metall - Obliga­tion pr. 1000 fl., deren jährliches Erträgniss für Invaliden des Wiener Invalidenhauses, welche der Herr mit Blindheit heim­gesucht hat, bestimmt ist. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem k. k. Kriegs-Mini­sterium übertragen. \ (D. 921, vom 23. Februar 1838.)

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