Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1851)

CAVALLERIE

722 Stiftungen. Stiftung dev Frau General-Majors-Gemahlin, Maria Gräfin von lVimp/fen, gebotenen Freiin von Eskeles. Zum Andenken an das von ihrem Gemahl geführte Commando des k. k. Infanterie-Regiments Nr. 59 und zur Erinnerung an die am 15. November 1839 Statt gehabte Regiments-Fahnen­weihe hat dieselbe zwei öpercentige Staatsschuldverschreibun­gen jede pr. 1000 fl. mit der Widmung gestiftet, dass von den davon entfallenden Interessen eine tägliche Zulage von 6, 5, 3 und 2 kr. Conventions-Münze an vier altgediente Führer, Corporals und Gefreite dieses Regiments erfolgt werden soll. (Vom 19. Februar 1842.) Stiftung des Gina Wulko. Der Stifter widmete zur Gedächtnissfeier des 17. Octobers 1817, als dem Tage der allerhöchsten Ankunft Sr. Majestät des Kaisers und Königs Franz I. in Sémiin, ein Capital von 400 fl. in Conventions-Münze, mit der Bestimmung, die Zinsen alle Jahre an diesem Tage an zwei verdiente Soldaten der jeweilig dortigen Garnison zu erfolgen. Das croatisch -slavonische Landes-Militär-Commando hat das Er­nennungsrecht. (Vom 19. Juni 1818.) Stiftung des ungarischen Landes- und Gerichts-Ad- vocaten Wilhelm Zahoransky aus JJrmeny. Dieselbe besteht in einer 4percentigen verlosten Staats­schuldverschreibung pr. 110 fl., deren Interessen alljährlich am allerhöchsten Geburtsfeste Seiner Majestät des Kaisers Ferdinand an zwei der im Dienste ältesten und wohlverdientesten Gemei­nen des Infanterie-Regiments Nr. 2 zu vertheilen sind. Die Auswahl der zu betheilenden Individuen , sowie die Verkei­lung selbst ist dem jeweiligen Commandanten des Infanterie-Regiments Nr. 2 überlassen. Dem k. k. Kriegsministerium ist die Aufrechthaltung dieser Stif­tung übertragen. (L. 579, vom 18. Februar 1840.) Stiftung des chirurgischen Bandagisten Johann Zauner. Dieselbe besteht in einer 4percenligen Wiener Stadt-Ober­kammeramts-Obligation pr. 500 fl., wovon die jährlichen Interes­sen mit 6 fl. Wiener Währung zur Prägung einer silbernen Me­daille kleiner Gattung bestimmt sind, welche an einen Schüler des niederen Lehr-Curses zu crtheilen ist, der sich durch Vor- zugs-Classen ausgezeichnet hat. (Vom 14. November 1789.)

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