Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1850)
CAVALLERIE
Stiftungen. 665 Die Auswahl der zu betheilenden Individuen, so wie die Verthei- lung selbst ist dem jeweiligen Commandanten des Infanterie-Regiments Nr. 2 überlassen. Dem k. k. Kriegsministerium ist die Aufrechthaltung dieser Stiftung übertragen. Stiftung des chirurgischen Bandagisten Johann Zauner, Dieselbe besieht in einer 4percentigen Wiener Stadt-Ober- kammcramts-Obligation pr. 500 fl., wovon die jährlichen Interessen mit 6 fl. Wiener-Währung zur Prägung einer silhernen Medaille kleiner Gattung bestimmt sind, welche an einen Schüler des niederen Lehr-Curses zu ertheilen ist, der sich durch Vor- zugs-CIassen ausgezeichnet hat. Stißung des Enterich Zag, Hofrichters zu Pásztora im Hevesev Comitat, Die jährlichen Interessen von dem Capitale pr. 500 fl. werden einem Invaliden, den das Kriegsministerium aus den ihm von der Tyrnauer Invalidenhaus-Commission vorgeschlagenen vorzüglichsten und bedürftigsten drei Invaliden am würdigsten findet, verabfolget. Stißung des Platzhauptmannes IPaniel Zelenay für das Erziehungshaus des Infanterie - Btegiments Nr, £. (1846.) Mit einem Capitale von 2400 fl. Conv. Münze in öpercenti- gen Slaatsschuldverschreibungen, wovon die jährlichen Interessen auf einen Platz für Knaben brav gedienter Militärs vom Hauptmann abwärts verwendet werden sollen. Ueber den Vollzug der Stiftung, wie über die Erhaltung des Capitals hat das Kriegsministerium die beständige Obsorge. Stiftung des k, k, Hämmerers und Präsidenten der kön, ungarischen Ißistrictual- Tafel diesseits der MßotmUf Joseph v, Zerdahelyi, Das Capital besteht aus einer öpercentigen verlosten Staats- sehuldverschreibung pr. 120 fl., deren Interessen-Ertrag alljährlich am allerhöchsten Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers und Königs an zwölf der würdigsten Veteranen des Tyrnauer Invalidenhauses zu gleichen Theilen vertheilt wird. Die Wahl der zu betheilenden Invaliden ist dem Tyrnauer Invali- denhaus-Commando überlassen; für die Aufrechthaltung dieser Stiftung hat das k. k. Kriegsministerium zu sorgen.