Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1848)

Stiftungen zum Besten des Militärs

540 Stiftungen. Die Betheilung geschieht jährlich am 16. Junius , um mittelst eines immerwährenden Denkmales die Erinnerung an die im Jahre 1814 erfolgte glückliche Rückkehr Sr. Majestät des Kaisers Franz I. aus dem eben damals glorreich geendeten Kriege in die Residenzstadt Wien, und die dankbare Anerkennung des Hel­­denmuthes der österreichischen Krieger der Nachwelt gegenwär­tig zu erhalten. Se. Majestät der Kaiser und König haben das Benennungs­recht zu dieser Stiftung. Sie wird vom k. k. Hofkriegsrathe verwaltet. Stiftung eines Vereins zu Teschen* Die Widmung ist für drei Witwen solcher Soldaten des k. k. IR. Nr. 56, welche in den Feldzügen der Jahre 1813 oder 1814 todt geblieben sind. In Ermanglung deren werden die gesamm­­ten Capitals-Zinsen an Soldaten-Waisen dieses Regiments jähr­lich , bis sie das Normal-Alter erreichen, zu wridmen seyn. Der Vorschlag hierzu steht bei dem General-Commando in Mäh­ren und Schlesien. Stiftung eines Vereins in Wien* Der Zweck derselben ist, zehn vorzüglich tapfere Krieger der österreichischen Armee vom Unterofficier abwärts , welche sich im Feldzuge des Jahres 1813 besonders verdient gemacht haben, mit einer Pension jährlicher 100 11. lebenslänglich so zu betheilen , dass nach dem Ableben eines der Betheilten dessen Pension den übrigen Ueberlebenden zufalle, bis der Letzte ge­­sammte Zinsen des Stiftungs - Capitals auf seine Lebenstage allein zu gemessen habe ; nach dessen Tode die Hälfte der Zinsen zu Beiträgen für verdiente Invaliden von wenigstens täglich 6 kr. pr. Kopf zu verwenden , die andere Hälfte aber wieder zu Capi­tal zu bringen wäre, um künftig, wenn ein dem letztem ähnlicher Krieg ausbrechen sollte, eine gleiche Stiftung begründen zu können. Unter der Leitung des k. k. Hofkriegsrathes. Stiftung des Vicariats zu Krumati in Böhmen• Die Widmung ist für einen aus dem Krumauer Kreise ge­bürtigen gemeinen Invaliden aus den Feldzügen der Jahre 1813 oder 1814, und in Ermanglung eines solchen für einen anderen Invaliden, mit einer jährlichen Zulage. Das Benennungsrecht besitzen nach dem Ableben des Feldmar­­schalls und HKR-Präsidenten , Carl Fürsten zu Schwarzenberg, dessen männliche Nachkommen.

Next

/
Thumbnails
Contents