Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1848)
Stiftungen zum Besten des Militärs
534 Stiftungen. Der Vorschlag zur Betheilung wird von den Stiftungs - Curatorcn erstattet, und vom Semliner Magistrate bestätiget. DemHofkriegsrathe ist dieAufrechthaltung dieserStiftung übertragen. Stiftung des Constantin Ritters v» Slotwinskg• Das Capital besteht in einer 5 percentigen Staatsschuldverschreibung pr. 200 fl., deren jährlicher Interessen - Ertrag für österreichische Invaliden, die aus des Stifters erbeigenlhümlichem Gute, Globikowa, Tarnower Kreises, gebürtig sind, gewidmet ist. Die Wahl der zur Betheilung geeigneten Individuen, so wie auch die Aufrechthaltung dieserStiftung ist dem k. k.Hofkriegsrathe überlassen. Stiftung des Majors »Johann Grafen von Stneskal » für fias Erziehungshaus des Jnfanterie-Regiments IVr. 7. (1846.) Bestehend in zwei 4 percentigen Staatsschuldverschreihungen , jede zu 100 fl., wovon die Interessen zur besseren Subsistenz der Zöglinge verwendet werden sollen. Stiftung des Franz v, Stelick, Vicegespans des Wieselburger Comitats• Bestehend in dem vierten Theile des Zinserträgnisses seines Hauses sammt Garten in Ungarisch - Altenburg, zu Gunsten eines Invaliden ungarischer Nation, vorzugsweise eines solchen, der seinen Namen führt. Die übrigen drei Viertheile der Zinsen sind zu gleichen Theilen dem Piaristen - Collegium, dem Spitale zu Altenburg und zu den Haus-Reparaturen bestimmt. Die Verwaltung der Stiftungs - Realität ist dem Vorstande des Marktes Altenburg, mit Zuziehung des Rectors vom Piaristen- Collegium und eines Beneficiats vom Spitale, unter der Contrôle der kön. ung. Statthalterei überlassen. Stiftung des verstorbenen jubelirten Gubernialrathes »Joachim Ritters von Stettenhofer» Das Stiftungs-Capital besteht in 2000 fl. W. W., wovon die jährlichen Interessen von 100 fl. W. W. als eine Zulage zu der gewöhnlichen Unterhaltspassirung zur besseren Subsistenz der Knaben des im Iglauer Kreise in Mähren gelegenen, dermalen dem Linien-Infanterie-Regimente Erzherzog Ludwig Nr. 8 angehörigen Erziehungshauses verwendet werden sollen. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem Hofkriegsrathe überlassen.