Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1846)

CAVALLERIE

Stiftungen. 52? C. M. für ein vom Wachtmeister zum Officier avancirendes Individuum des 5. Husaren - Regiments König von Sardinien , welches nicht nur ein geborner Ungar, sondern auch der vater­ländischen Sprache vollkommen mächtig und gut conduisirt seyn muss, zur Equipirung bestimmt sind, ohne dass derselbe des von Seite des allerhöchsten Aerars zu bewilligenden Equi- pirungs-Douceurs desshalb für verlustig erklärt werden soll. Stiftung des verstorbenen k. k. General - Majors Ferdinand v. Szecsen» Mit einem aus einer Privat-Obligation bestehenden Capitale pr. 5086fl. 44-^ kr. Conv. Münze, dessen jährliches Interesse zur Unterstützung zweier Waisen k. k. Officiere der österrei­chischen Armee männlichen oder weiblichen Geschlechtes ge­widmet ist. Die Ernennung der Stiftlinge und die Aufrechthaltung der Stiftung ist dem k. k. Hofkriegsrathe übertragen. Stiftung des Ferdinand Freiherrn von Thavonat. Die Capitals - Zinsen erhalten 259 Invaliden. Die Ernennung hierzu ist dem k. k. General - Commando in Oesterreich ob und unter der Enns übei'lassen. Stiftung des pensionirten Hauptmanns Sigmund Baron Trach• Dieselbe besteht in einem dem 4. galizischen Soldaten-Knaben- Erziehungshause á 5pCt. verzinslichen, pupillarmässig versicherten Capitale pr. 603 fl. 20 kr. Conv. Münze , von welchem der Betrag pr. 500 fl. Conventions-Münze der Abtheilung des Infan­terie-Regiments Nr. 20, der Rest pr. 103 fl. 20 kr. Conventions- Münze aber der Abtheilung des Infanterie-Regiments Nr. 56 auf ewige Zeiten mit der Bestimmung gewidmet ist, dass die von den respectiven Capitalien entfallenden Interessen, und zwar für die Abtheilung des Infanterie-Regiments Nr. 20 theils an die fleissigsten Zöglinge aller 5 Classen bei der Jahres-Prüfung als Prämien, theils den geschicktesten und sittlichsten der ausge- musterten Zöglinge als Belohnung entweder in barem Gelde oder nützlichen Anschaffungen vertheilt; für die Abtlieilung des In­fanterie-Regiments Nr. 56 aber den ausgemusterten Zöglingen zu den ersten nothwendigen Anschaffungen zugewendet werden sollen.

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