Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1845)

CAVALLERIE

Stiftungen. 521 eines noch wirklich mit obigen Eigenschaften im Militär dienen­den Vaters aufgenommen werden. Ein Abkömmling aus der Baron Ertel von Krehlau’schen Familie soll den Vorzug haben. Die Wahl und die Ernennung des Stiftlings stellt dem k. k. Hof- kriegsrathe zu. Stiftung des fürstlichen Hauses zu Schwarzenberg. Sie besteht in 4000 fl. in böhmisch-ständischen Aerarial-Ob- ligationen, wovon die Interessen, nebst jährlichen 40 fl. W. W. aus den Renten der Herrschaft Wittingau , einem feldärztlichen Zöglinge des niederen Lehr-Courses , welcher aber auf den in den k. k. Erbstaaten gelegenen fürstlichen Herrschaften gebo­ren seyn muss, jährlich verabfolgt werden. Dem Regierer dieses fürstlichen Hauses ist das Recht Vorbehal­ten , einen feldärztlichen Zögling für den Genuss dieses Stipendiums zu präsentiren. Stiftung des «.Joseph Freiherrn <*. Schmidburg , /». /»•„ Fundes - Gouverneurs in Mllirien. Für einen im Villacher Kreise gebürtigen Invaliden des va­terländischen Infanterie - Regiments Nr. 7, oder in Ermanglung eines solchen Invaliden für einen Erziehungsknaben desselben Regiments. Das Capital besteht aus drei Metallique - Obligationen im Gesammtbetrage von 300 fl. , die davon entfallenden Interessen sind dem Stiftlinge am 1. März jedes Jahres zu erfolgen. Das Stiftungsvermögen verwaltet der Hofkriegsrath. Das Vorschlagsrecht ist dem Werbbezirks - Commando des obge­dachten Regiments, das Ernennungsrecht aber dem jeweiligen Kreis­hauptmann des Villacher Kreises eingeräumt. Stiftung des Feldstabsarztes «Johann Sehlisch. Derselbe hat drei Wiener Stadt - Banco - Obligationen im Gesammtbetrage von 3000 fl. mit der Bestimmung gewidmet, dass die hiervon entfallenden Interessen zur Anschaffung von Instru­menten für die Aerzte der beiden Warasdiner Gränz - Regimen­ter und zur Anlegung einer im gemeinschaftlichen Spital zu Bellovar aufzustellenden ärztlichen Bibliothek verwendet werden. Diese Verwendung ist von der Warasdiner Gränz - Truppen - Bri­gade immer nur im Einvernehmen mit den Regiments-oder Chef-Aerz- ten der Warasdiner Regimenter zu bewirken. Die Aufrechthal lung dieser Stiftung ist dem k. k. Hofkriegsrathe übertragen.

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