Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1845)
CAVALLERIE
Stiftungen. 521 eines noch wirklich mit obigen Eigenschaften im Militär dienenden Vaters aufgenommen werden. Ein Abkömmling aus der Baron Ertel von Krehlau’schen Familie soll den Vorzug haben. Die Wahl und die Ernennung des Stiftlings stellt dem k. k. Hof- kriegsrathe zu. Stiftung des fürstlichen Hauses zu Schwarzenberg. Sie besteht in 4000 fl. in böhmisch-ständischen Aerarial-Ob- ligationen, wovon die Interessen, nebst jährlichen 40 fl. W. W. aus den Renten der Herrschaft Wittingau , einem feldärztlichen Zöglinge des niederen Lehr-Courses , welcher aber auf den in den k. k. Erbstaaten gelegenen fürstlichen Herrschaften geboren seyn muss, jährlich verabfolgt werden. Dem Regierer dieses fürstlichen Hauses ist das Recht Vorbehalten , einen feldärztlichen Zögling für den Genuss dieses Stipendiums zu präsentiren. Stiftung des «.Joseph Freiherrn <*. Schmidburg , /». /»•„ Fundes - Gouverneurs in Mllirien. Für einen im Villacher Kreise gebürtigen Invaliden des vaterländischen Infanterie - Regiments Nr. 7, oder in Ermanglung eines solchen Invaliden für einen Erziehungsknaben desselben Regiments. Das Capital besteht aus drei Metallique - Obligationen im Gesammtbetrage von 300 fl. , die davon entfallenden Interessen sind dem Stiftlinge am 1. März jedes Jahres zu erfolgen. Das Stiftungsvermögen verwaltet der Hofkriegsrath. Das Vorschlagsrecht ist dem Werbbezirks - Commando des obgedachten Regiments, das Ernennungsrecht aber dem jeweiligen Kreishauptmann des Villacher Kreises eingeräumt. Stiftung des Feldstabsarztes «Johann Sehlisch. Derselbe hat drei Wiener Stadt - Banco - Obligationen im Gesammtbetrage von 3000 fl. mit der Bestimmung gewidmet, dass die hiervon entfallenden Interessen zur Anschaffung von Instrumenten für die Aerzte der beiden Warasdiner Gränz - Regimenter und zur Anlegung einer im gemeinschaftlichen Spital zu Bellovar aufzustellenden ärztlichen Bibliothek verwendet werden. Diese Verwendung ist von der Warasdiner Gränz - Truppen - Brigade immer nur im Einvernehmen mit den Regiments-oder Chef-Aerz- ten der Warasdiner Regimenter zu bewirken. Die Aufrechthal lung dieser Stiftung ist dem k. k. Hofkriegsrathe übertragen.