Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1845)
CAVALLERIE
510 Stiftungen. sich ausgezeichnet, und hierauf invalid geworden sind, und wenn einst keine Invaliden dieser Classe vorhanden seyn werden , für Kinder solcher Invaliden , die sich im Dienste ausgezeichnet haben, als Beitrag zur Erziehung. Die Geeigneten können öfter betheilt werden. Die Verleihung geschieht durch den jeweiligen commandirenden General in Böhmen. Stiftung der verstorbenen Feldmarschall-Lieutenants- Witwe Francisco Antoinette Freiin von l.onquevilte, gehornen ftevillers, , Das Stiftungs-Capital bildet die verloste k. k. Staatsschuldverschreibung Nr. 16,735, ddo. 1. November 1840, ä 5 Percent, pr. 1000 fl. , deren jährliches Erträgniss für zwei der ältesten, dürftigsten und gebrechlichsten in Nieder - Oesterreich befindlichen Individuen, vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, oder deren Witwen, bestimmt ist. Das Vorschlagsrecht dazu hat das k. k. General - Commando in Nieder - Oesterreich. Die Betheilung, so wie die Ueberwachung der Stiftung ist dem k. k. Hofkriegsrathe auferlegt. Stiftung des Stadthauptmanns zu Cnrlstadt, Fm er ich Lopasich. Bestehend in einem Capitale pr. 150 fl. C. M., von dessen Interessen jährlich am Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers Franz I. (12. Februar) zwei Invaliden croatischer Nation, alle Jahre abwechselnd von einem andern der vier Carlstädter Gränz - Infanterie - Regimenter, zu gleichen Theilen zu betheilen sind. Die Auswahl der zu Betheilenden ist den betreffenden Obersten und Regiments - Commandanten , die Bestätigung dem vereinigten Banal - Warasdiner-Carlstädter General - Commando eingeräumt. Stiftung des Feldmarschalls Gideon Freiherrn v* Loudon. Besteht in einer Spercentigen Staatsschuldverschreibung pr, 732 11. C. M., deren Interesse für arme Soldatenkinder des vom Stifter innegehabten Infanterie - Regiments Nr. 29 bestimmt ist. Die Vertheilung der Stiftungs - Interessen steht dem jeweiligen Obersten und Commandanten dieses Infanterie - Regiments zu. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem k. k, Hofkriegsrathe übertragen.