Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1845)

CAVALLERIE

Stiftungen. 507 zur Verbesserung der Soldaten-Knaben-Erziehungshäuser der k. k. Linien-Infanterie-Regiincntcr Nr. 10 und Nr. 38, jedem zur Hälfte bestimmt ist. Die Verwaltung dieser Stiftung liegt dem jeweiligen Regiments- Commando ob. Geneval dev Cavallevie Michael Freiherr v. Kien- mayev'sche Stiftung , von dem Militär-Etat in Mäh- ven und Schlesien zur fünfzigjährigen Dienstes­jubelfeier füv diesen ihren Chef am IC. November I begründet. Das Stiftungs-Capital beträgt 6006 fl. 24| kr. Von dem Er­trage dieses Stiftungs-Fondes soll vor der Hand ein, und je nachdem seine Vermehrung in der Folge es gestattet, zwei, drei oder mehrere Individuen aus dem Stande der Mannschaft vom Wachtmeister abwärts des k. k. Husaren-Regimentes Nr. 8, mit einer Zulage jährlicher 100 fl. W. W. oder 40 fl. C M. be­theilt werden. Die Fürwahl dieses Individuums war dem Generale der Cavallerie , Freiherrn v. Kiemnayer überlassen , nach desselben nunmehr erfolgtem Ableben aber ist das Präsentations-Recht dem jeweiligen ältesten als Oberofficier in der k. k. Armee dienenden Mitgliede der freiherrlich v. Kienmayer’schen Familie übertragen. Wenn kein Mitglied dieser Familie in der Armee als Oberofficier dienen sollte , so übergehet das Präsenta­tions-Recht auf den jeweiligen commandirenden Generalen in Mähren, Stiftung des Stabs - Feldarztes Joseph Anton tilinz. Diese besteht in einer nieder-österreichisch-landständischen 4 percentigen Obligation pr. 1000 fl., und einer 5percentigen Hofkammer-Obligation pr. 1000 fl. Von beiden sollen die Interes­sen pr. 45 fl. Wiener Währung jährlich nach dem Willen des Stifters zur Unterstützung eines aus Würzburg gebürtigen aka­demischen Zöglings , und in Ermanglung eines solchen, eines andern würdigen verwendet werden. Dem Akademie-Director ist die Auswahl des damit zu betheilenden Zöglings Vorbehalten. Stiftung des Artillerie - Obersten r. Höcht. Für drei arme, den Wissenschaften und Künsten sich wid­mende Kinder von Kriegskanzlei-Beamten, zu jährlichen 100 fl. für jedes. Verwaltet durch die nieder-österreichische Landes-Regierung. Das Besetzungsrecht steht bei dem Hofkriegsrathe.

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