Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1845)

CAVALLERIE

Stiftungen. 501 alljährlich zur Unterstützung fleissiger und ordentlicher Haus­väter der gesammten k. k. Militär - Gränze, welche die Erde mit Fleiss und Ordnungsliebe bebauen, in ihrer Landwirthschaft und Agricultur aber oline eigenes Verschulden durch böse Men­schen, oder störend und nachtheilig einwirkende Naturereig­nisse Schaden erlitten haben, verwendet werden. Das Recht dieser Verwendung über die von den Gränz - General- Connnanden zu erstattenden Vorschläge , und die Aufrechthaltung dieser Stiftung steht dem k. k. Hofkriegsrathe zu. Stiftung des I9farrers Thomas Gergurevieh. Die Zinsen von dem Stiftungs - Capitale pr. 2770 fl. haben eine dreifache Bestimmung, und zwar: zur Unterstützung für einen dem geistlichen Stande sich widmenden Jüngling aus der Verwandtschaft des Stifters, für arme Witwen und Waisen , und endlich für mittellose Kranke in dem Neu - Kapellaner Plärr- bezirke mit Arzeneien. Oie Vertheilung geschieht von dem jeweiligen Pfarrer zu Neu- Kapella in Slavonien. Stiftung des pensioninten Ober-I£riegscommissärs Georg Hitler von Glumatz• (if) Das Stiftungs-Capilal besteht in 5 procentigen k. k. Staats­schuldverschreibungen, zusammen pr. 4000 fl. Conv. Münze, wo­von die jährlich entfallenden Interessen, und zwar: 150 fl. Conv. Münze für das Gränzhaus Glumatz Nr. 136, und 50 fl. Conv. Münze für das Gränzhaus Luka Terkulja , beide zu Alt - Pazua im Peterwardeincr Regiments - Bezii*ke ; nach dem Ableben der männlichen Individuen beider Gränzliäuser aber die ganzen In­teressen für die griechisch nichtunirte Gemeinde zu Alt-Pazua zur Förderung der dortigen griechisch niehtunirten National­schule bestimmt sind. Oie Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem Peter war deiner Regi­mente und slavonischen General - Commando, unter der Obsorge des k. k. Hofkriegsrathes , übertragen. Stiftung des Oberamtes Gösling (wie Seite 529). Stiftung der Gräfin Isabella Golt. Die Widmung der Zinsen von dem Stiftungs - Capitale pr. 24,000 fl. ist für vier arme pensionsunfähige Militär - Officiers- Witwen. Das Vorschlagsrecht besitzt das General-Commando in Böhmen.

Next

/
Thumbnails
Contents