Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1844)
CAVALLERIE
Stiftungen. 517 Dem Regierer dieses fürstlichen Hauses ist das Recht Vorbehalten , einen feldärztlichen Zögling für den Genuss dieses Stipendiums zu präsentiren. Stiftung des »Joseph Freiherrn v. Schmidburg , ft. ft. Jjftndes - Gouverneurs in Illirien. Für einen im Villacher Kreise gebürtigen Invaliden des vaterländischen Infanterie - Regiments Nr. 7, oder in Ermanglung eines solchen Invaliden für einen Erzichungsknaben desselben Regiments. Das Capital besteht aus drei Metallique - Obligationen im Gesammtbetrage von 300 fl., die davon entfallenden Interessen sind dem Stiftlinge am 1. März jedes Jahres zu erfolgen. Das Stiftungsvermögen verwaltet der Hofkriegsrath. Das Vorschlagsrecht ist dem Werbbezirks - Commando des obgedachten Regiments, das Ernennungsrecht aber dem jeweiligen Kreishauptmann des Villacher Kreises eingeräumt. Stiftung des Feldstabs artfes »Johann Sehlisch. Derselbe hat drei Wiener - Stadt - Banco - Obligationen im Gesammtbetrage von 3000 fl. mit der Bestimmung gewidmet, dass die hiervon entfallenden Interessen zur Anschaffung von Instrumenten für die Aerzte der beiden Warasdiner Gränz - Regimenter und zur Anlegung einer im gemeinschaftlichen Spital zu Bellovar aufzustellenden ärztlichen Bibliothek verwendet werden. Diese Verwendung ist von der Warasdiner Gränz - Truppen - Brigade immer nur im Einvernehmen mit den Regiments-oder Chéf-Aerz- ten der Warasdiner Regimenter zu bewirken. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem k. k. Hofkriegsrathe übertragen. Stiftung des am 14. November 1836 int Peterwar- deiner Gränz-Iiegimente verstorbenen Gollubinzer katholischen Pfarrers »Johann Selishkar» (**) Derselbe hat ein in einer 4percentigen Verlosung« - Obligation bestehendes Capital pr. 702 fl. mit der Bestimmung gewidmet, dass die davon entfallenden Interessen zur Unterstützung der ärmeren Classe der Gollubinzer Granzer in Entrichtung der jährlichen Steuern verwendet werden. Die Auswahl der Gränzfamilien ist der Gollubinzer Compagnie, einvernehmlich mit dem dortigen Pfarramts, und im Falle sie nicht einig werden sollten, die Entscheidung dem Peterwardeiner Gränz- Regiments-Commando überlassen.