Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1842)

CAVALLERIE

Stiftungen. 5o3 Stiftung des Joseph Seunig. Das Benennungsrecht hat der jeweilige Oberbeamte des Gutes des Stifters, genannt Strobelhof in Inner-Oesterreich. Die Widmung ist für einen Invaliden mit monathlich I fl. W. W. Stiftung des pensionirten Majors Cajetan v. Siemonski. Bestehend in einer 5percentigen Staatsschuldverschreibung über 600 fl. Conventions-Münze, wovon die Interessen unter jene Mannschaft der 2ten Majors- 2ten Escadron des 3ten Husaren-Regiments EH. Fer­dinand d^Este, welche unter des Stifters Commando gedient hat, jährlich am 28. Februar, und nach deren Abgang unter die mit Tapferkeits-Medaillen decorirtc oder künftig zu decorirende Mann­schaft des nähmlichen Husaren-Regiments jährlich am Musterungs­tage zu gleichen Beträgen vertheilt, während derZeit aber, wo wegen Mangel an dazu geeigneten Individuen keine Verthcilung Statt haben kann, die Zinsen in so lange, bis sich dazu die Gele­genheit ergibt, stets zum Capitale geschlagen werden sollen. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung liegt dem k. k. Hofkriegs- rathe ob. Stiftung des Semliner Bürgers Lazar H. Simich, Das Capital besteht in 8000 fl. Wiener-Währung, welches bey Priva­ten nutzniefslich angelegt ist. Die Interessen desselben werden jährlich an arme und dürftige Einwohner Semlins, besonders an junge Leute, welche sich gut aufführen und fleifsig lernen, an alte und krüppelhafte Personen, dann an Mädchen, welche in eine anständige Ehe zu treten Gelegenheit haben, vertheilt. Der Vorschlag zur Betheilung wird von den Stiftungs-Cura- toren erstattet, und vom Semliner Magistrate bestätiget. Dem Hofkriegsrathe ist die Aufrechthaltung dieser Stiftung- übertragen. Stiftung des Constantin Ritter v. Slotwinsky. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staatsschuldverschreibung pr. 200 fl., deren jährlicher Interessen-Ertrag für österreichische Inva­liden, die aus des Stifters erbeigenthümlichem Gute, Globikowa, Tarn0wer Kreises, gebürtig sind, gewidmet ist. Die Wahl der zur Betheilung geeigneten Individuen, so wie auch die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem k. k. Hof­kriegsrathe überlassen.

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