Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1842)

CAVALLERIE

Stiftungen. 481 Stiftung der F. M. L. Witwe Graßnn Cordua. Durch das Nieder-Oesterr. General-Commando verwaltet. Gewidmet für fünf pensionsunfällige Offir.iers-Witwen, und eben so viele pensionsunfähige Waisen, w enn die einen und die andern zugleich ganz Yermögenlos sind. Stiftung der Gicißnn Juliana Croce. Für Waisen von k. k, OfFicieren und Militär - Beamten. Das Betheilungsrecht mit dem jährlichen Capitals - Interesse .besitzt der jeweilig in der Lombardié commandirende General. Stiftung des Bürgers Philipp Cruics. Der Erzbischof und Metropolit in Karlowiz hat das Verlei­hungsrecht. Die Zinsen von dem Stiftungs-Capitalc pr. 3736 11. 4^^ kr. sind für stu~ dirende Jünglinge griechisch- nicht unirter Religion gewidmet. Stiftung des h. h. Majors Carl Dell. Zur Erziehung zweyer Jünglinge evangelischer Religion, welche die Anlagen besitzen , gute OfFiciere zu werden. D as Capital besteht in i5,000 fl. Das Vorschlagsrechl besitzt der evangelische Kirehen-Convent zu Oeden- burg in Ungarn , das Benennungsrecht der k. k. Hofkriegsrath. Stiftung des Hoch- und Deutschmeister - Infanterie- Regiments Nr. 4. Zur immerwährenden Gedächtnifsfeyer des glorreichen Gebuits- festes Seiner Majestät des Kaisers Franz I., hat die Mann­schaft vom Feldwebel abwärts des iten und 2ten Feld- Bataillons, am 12. Februar 1822 in der Cantonirungs-Station Nocera im Königreiche beyder Sicilien ein freywillig zu­sammen gelegtes Capital von 200 fl. Conventions-Münze mit der Widmung gegründet, dafs von den alljährig eingehen­den Interessen jedesmahl am 12. Februar die zwey ältesten in der Versorgung des Wiener Invaliden-Hauses befindlichen Veteranen dieses Regimentes zu gleichen Beträgen auf die Hand betlieilt werden sollen. Stiftung des Hof kriegs-Agenten Franz Georg Diejfenhach. Das Vorschlagsrecht hat das k. k. Infanterie - Regiment Nr. 2. Die Widmung ist für einen verheilatheten Mann dieses Regimentes, wel­cher sich in den Feldzügen der Jahre i8i3 oder i8i4 ausgezeich­net hat, und in der Folge für einen andern Invaliden dieses Regi» mentes vom Unterofficier abwärts. 3i

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