Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1842)
CAVALLERIE
Stiftungen. 481 Stiftung der F. M. L. Witwe Graßnn Cordua. Durch das Nieder-Oesterr. General-Commando verwaltet. Gewidmet für fünf pensionsunfällige Offir.iers-Witwen, und eben so viele pensionsunfähige Waisen, w enn die einen und die andern zugleich ganz Yermögenlos sind. Stiftung der Gicißnn Juliana Croce. Für Waisen von k. k, OfFicieren und Militär - Beamten. Das Betheilungsrecht mit dem jährlichen Capitals - Interesse .besitzt der jeweilig in der Lombardié commandirende General. Stiftung des Bürgers Philipp Cruics. Der Erzbischof und Metropolit in Karlowiz hat das Verleihungsrecht. Die Zinsen von dem Stiftungs-Capitalc pr. 3736 11. 4^^ kr. sind für stu~ dirende Jünglinge griechisch- nicht unirter Religion gewidmet. Stiftung des h. h. Majors Carl Dell. Zur Erziehung zweyer Jünglinge evangelischer Religion, welche die Anlagen besitzen , gute OfFiciere zu werden. D as Capital besteht in i5,000 fl. Das Vorschlagsrechl besitzt der evangelische Kirehen-Convent zu Oeden- burg in Ungarn , das Benennungsrecht der k. k. Hofkriegsrath. Stiftung des Hoch- und Deutschmeister - Infanterie- Regiments Nr. 4. Zur immerwährenden Gedächtnifsfeyer des glorreichen Gebuits- festes Seiner Majestät des Kaisers Franz I., hat die Mannschaft vom Feldwebel abwärts des iten und 2ten Feld- Bataillons, am 12. Februar 1822 in der Cantonirungs-Station Nocera im Königreiche beyder Sicilien ein freywillig zusammen gelegtes Capital von 200 fl. Conventions-Münze mit der Widmung gegründet, dafs von den alljährig eingehenden Interessen jedesmahl am 12. Februar die zwey ältesten in der Versorgung des Wiener Invaliden-Hauses befindlichen Veteranen dieses Regimentes zu gleichen Beträgen auf die Hand betlieilt werden sollen. Stiftung des Hof kriegs-Agenten Franz Georg Diejfenhach. Das Vorschlagsrecht hat das k. k. Infanterie - Regiment Nr. 2. Die Widmung ist für einen verheilatheten Mann dieses Regimentes, welcher sich in den Feldzügen der Jahre i8i3 oder i8i4 ausgezeichnet hat, und in der Folge für einen andern Invaliden dieses Regi» mentes vom Unterofficier abwärts. 3i