Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1840)
CAVALLERIE
5o4 Stiftungen. Stiftung des Vereins zur Unterstützung österr. kaiserl. * Invaliden. S e. Majestät der Kaiser und König haben das Benennungsrecht zu dieser Stiftung. Sie wird vom k. k. Hof- kriegsratlie verwaltet. Ihre Widmung ist für solche Officiere vom Hauptmanne abwärts ledigen oder verheiratheten Standes, und für solche Soldaten vom Un- tcrofficicre abwärts, welche in einem der Feldzüge der Jahre i8i3> i8i4 oder i8i5 invalid geworden sind. Daraus erhalten 5o Officiere jeder .....................ioo fl. W. W. 2 00 invalide Unterofficiere und sehr verdienstliche Gemeine jeder . 5o — — — 1175 invalide Gemeine jeder..............25 — — — u nd 4 Gemeine jeder . . 25 fl. C. M. Die Beiheilung geschieht jährlich am 16. Junius, um mittelst eines immerwährenden Denkmahles die Erinnerung an die im Jahre i8i4 erfolgte glückliche Rückkehr Sr. Majestät des Kaisers Franz I. aus dem eben damahls glorreich geendeten Kriege in der Residenzstadt Wien, und die dankbare Anerkennung des Heldenmuthcs der österreichischen Krieger der Nachwelt gegenwärtig zu erhalten. Stiftung eines Vereins zu Teschen. Der Vorschlag hierzu stehet bey dem General-Commando in Mähren und Schlesien. Die Widmung ist für drey Witwen solcher Soldaten “'des k, k. IR. Nr. 56, welche in den Feldzügen der Jahre i8i3 oder r8i4 todt geblieben sind. In Ermanglung deren werden die gesammten Capitals- Zinsen an Soldaten-Waisen dieses Regimentes jährlich, bis sie das Normal-Alter erreichen, zu widmen seyn. Stiftung eines Vereins in Wien. Unter der Leitung des k. k. Hofkriegsrathes. Der Zweck derselben ist , zehn vorzüglich tapfere Krieger der österreichischen Armee vom Untcrofficier abwärts, welche sich im Feldzuge des Jahres i8i3 besonders verdient gemacht haben, mit einer Pension jährlicher ioo fl. lebenslänglich so zu betheilen, dafs nach demAblcbcn eines dcrBetheiJten dessen Pension den übrigen Ueber- lebenden zufalle, bis der Letzte gesammte Zinsen des Stiftungs- Capitals auf seine Lebenstage allein zu geniefsen habe; nach dessen Tode die Hälfte der Zinsen zu Beyträgen für verdiente Invaliden von wenigstens täglich 6 kr. pr. Kopf zu verwenden, die andere Hälfte aber wieder zu Capital zu bringen wäre, um künftig, wénn un dem letztem ähnlicher Krieg ausbrechen sollte, eine gleiche Stiftung begründen zu können.