Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1840)
CAVALLERIE
Stiftungen. 497 Das Vorschlagsrecht steht den fünf Invaliden-Häusern, die Auswahl der Stiftlinge dem Nieder - Oesterreichischen General- Commando mit Boiziehung des als Stiftungs-Curator aufgestellten jeweiligen Feldkriegs-Secretärs zu. Die Verwaltung und Aufrechthaltung der Stiftung ist dem Hof- kriegsrathe übertragen. Herzog von Reichstadt’sche Stiftung, Ihre Majestät die Frau Erzherzoginn Maria Ludovica, Herzoginn von Parma, Piacenza und Guastalia, haben zum Andenken der Dienstleistung Höchst-Ihres Sohnes, wailand Sr. Durchlaucht des Herzogs Franz Joseph Carl von Reichstädt, in dem k. k. Linien-Infanterie-Regimente Nr. 60, dermahl Prinz Gustav von Wasa, undHÖchstdesselben geäufserten Wunsche gemäfs , zwey Stiftungsplätze in dem Regiments - Knaben- Erziehungshause dieses Regiments, und zwar für Söhne der Mannschaft dieses Regiments, vom Feldwebel abwärts, auf immerwährende Zeiten gestiftet. Diese Stiftung soll die oben überscliriebene Benennung führen, und soll so lange für die Soldatenkinder dieses Regiments aus Ehen erster Art hinreichende ärarische Plätze in dem Erziehungs-Institute vorhanden sind , für Kinder aus Ehen zweyter Art, welche als solche auf die Wohlthat der Aufnahme in dieses Institut keinen Anspruch haben würden , bestimmt seyn. Die hierzu erforderliche Summe haben Ihre Majestät mit sechs Stück 5percentigen Staatsschuldverschreibungen sichergestellt. Das Ernennungsrecht zu diesen zwey Stiftungsplätzen soll dem jeweiligen Obersten und Commandanten des Infanterie-Regiments Nr. 60 zustelien. Seine Majestät der Kaiser und König haben den diefsfalls ent» worfenen Stiftbrief Allerhöchst zu bestätigen geruhet. Stiftung des Wiener Bürgers und gewesenen Feldwebels Gottlieb Reymann. Zum Andenken seiner Dienstleistung im Regimente Deutsch» meister hat derselbe letztwillig eine Banco-Obligation pr» looo fl, mit der Widmung gestiftet, dafs von den all jährig eingehenden Interessen dem ältesten Feldwebel dieses Regimentes die Hälfte , dem ältesten Corporal ein Viertheil, und den zwey ältesten Gemeinen zusammen ebenfalls ein Viertheil als eine Zulage erfolgt werden soll. 3a