Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1840)

CAVALLERIE

Stiftungen. 493 Stiftung der Maria Francisco Malanoth v. Caides, ver- wittwet gewesene Gräfinn Mikosch. Patron dieser Stiftung ist der Nieder-Oesterr.Landes-Unter-Mar- scliall, Carl Leop. Freyh. v. Moser. Die Widmung ist für arme Oificiers-Witwcn katholischer Religion, in so fern sie nicht schon in einem Genüsse von was immer für Art stehen. Stiftung ungenannter Militär-Pertonen in Böhmen, Das Benennungsreclit besitzt der in Böhmen comraandirende General. Die Widmung ist für einen Invaliden des dortländigen Invaliden-Hauses, der ein geborner Böhme ist. Das Capital bestehet in 5oo fl. Stiftung des Oherstlieutenants Valentin Mollay. Das Recht, hierzu vorzuschlagen, besitzt der jeweilige k. k. commandirende General in Mähren und Schlesien. Die Stiftung ist für zwey pensionirte , vermögenslose, verdienstliche, subalterne k. k. Officiere, vorzüglich solche, die in Mähren leben, mit jährlichen 92 fl. 3o kr. Conv. Münze für jeden. Stiftung des Anton Neuhold. Der Hofkriegsrath benennet hierzu auf den Vorschlag de* Inva« liden-IIaus-Commando’s in Wien. Die Widmung ist für zwey Invaliden des Wiener Invaliden-Hauses. Stiftung des Carl Neumann. Die Auswahl und Vertheilung geschieht vom Prager Invaliden- Hausc. Sie hat die Bestimmung, dafs die Zinsen von demStiftungs-Capitale pr. 1000 fl. an zwey Invaliden im Pragei Invaüden-Hause vcrtheilt wer­den, welche dem ältesten Invaliden an Jahren zunächst kommen. Stiftung des General-Majors Baron O'Brien. Diese besteht in einer Melalliijue-Obligalion pr. 1000 fl. zu Gunstendes IR. Nr. 49 mit der Bestimmung, dafs die jährlich abfallenden In­teressen von 5ofl. C. M. jedes Jahr am i3. May (an welchem Tage der Stifter in diesem Regimente den Marien-Theresien-Orden er­hielt), an die am längsten mit Auszeichnung dienenden drey Un- terofficicrc verlhcilt werden; jene, welche unter dessen Commando dienten, haben das Vorrecht. Die Wahl der zu Betheilenden ge­schieht durch Stimmenmehrheit der Hauptleule des Regiments. Die Verwaltung und Aufrechthaftung dieser Stiftung ist dem Hofkriegsrathe übertragen.

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