Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1840)

CAVALLERIE

Stiftungen. 481 Stiftung der F. M. L. Witwe Graßnn Cordua. Durch das Nieder-Oesterr. General-Commando verwaltet. Gewidmet für fünf pensionsunfähige Officiers-Witwen, und eben so viele pensionsunfähige Waisen, wenn die einen und die andern zugleich ganz vermögenlos sind. Stiftung der Graßnn Juliana Croce. Für Waisen von h. k. Officieren und Militär-Beamten. Das Bct’iieilungsrecht mit dem jährlichen Capitals - Interesse besitzt der jeweilig in der Lombardié commandirende General. Stiftung des Bürgers Philipp Cruics. Der Erzbischof und Metropolit in Karlowiz hat das Verlei­hungsrecht. Die Zinsen von dem Stiftungs-Capitale pr. 3736 fl. kr. sind für stu-, dirende Jünglinge griechisch- nicht unirter Religion gewidmet. Stiftung des k. k. Majors Carl Dell. Zur Erziehung zweyer Jünglinge evangelischer Religion, welche die Anlagen besitzen , gute Officiere zu werden. Das Capital besteht in i5,000 fl. Das Vorschlagsrecht besitzt der evangelische,Kirchen-Convent zu Oeden» bürg in Ungarn, das Benennungsrecht der k. k. Hofkriegsrath. Stiftung des Hoch- und Deutschmeister - Inf anterie- Regiments Nr. 4. Zur immerwährenden Gedächtnifsfeyer des glorreichen Geburts­festes Seiner Majestät des Kaisers Franz I., hat die Mann­schaft vom Feldwebel abwärts des xten und 2ten Feld- Bataillons, am 12. Februar 1822 in der Cantonirungs-Station Nocera im Königreiche beyder Sicilien ein freywillig zu­sammen gelegtes Capital von 200 fl. Conventions-Münze mit der Widmung gegründet, dafs von den all jährig eingehen­den Interessen jedesmahl am 12. Februar die zwey ältesten in der Versorgung des Wiener Invaliden-Hauses befindlichen Veteranen dieses Regimentes zu gleichen Beträgen auf die Hand betheilt werden sollen. Stiftung des Hof kriegs-Agenten Franz Georg Dieffenbach. Das Vorschlagsrecht hat das k. k. Infanterie - Regiment Nr. 2. Die Widmung ist für einen verheiratheten Mann dieses Regimentes, wel­cher sich in den Feldzügen der Jahre i8i3 oder i8i4 ausgezeich­net hat, und in der Folge für einen andern Invaliden dieses Regi­mentes vom Unterofficier abwärts. 3i

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