Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1839)
CAVALLERIE
476 Stiftungen. Die Stiftung des Franz Battistig von Rosenjeld. Pan Stiftungsginufs einer jährlichen Zulage verleihet der jeweilige Oberste des Linien-Infanterie-Regiments Nr. 3i. Einem verdienstlichen verheiratheten , mit Kindern beladenen Gemeinen dieses Regiments jährlich am 6. October, als dem Tage, wo Görz im Jahre l8i3 wieder an die österreichische Monarchie zurück kam. Zwey Stiftungen der Maria Borzilwwshy. Da* Capit al der einen Stiftung besteht in /+00 fl. mit einem jährlichen Interesse von 12 fl. Conventions - Münze , wovon jährlich sechs der bedürftigsten Invaliden - Gemeinen des Pesther Invaliden-Hauses zu gleichen Tlieilen betheilet werden sollen, und das der andern in 35o fl. mit jährlichen 8 fl. 45 hr. W. W., wovon ebenfalls jährlich drey der benannten Individuen des nähmlichen Invaliden - Hauses zu betlieilen sind. Auswahl und Betheilung sind dem General - Commando in Ungarn übertragen. Die Aufrechthaltnng beyder Stiftungen ist die Obliegenheit des Hofkriegsraths. Stiftung des Anton Brandstetter. Capital 200 fl. zu 5 pCt. Conventions-Münze. Von dem jährlichen Interesse soll immer am rg. März (dem Sterbetage seiner Gattinn Antonia) eine Messe in der Capelle des Invaliden-Hauses zu Pettau gelesen, dem Priester das Stipendium und die Stolgebühr dafür entrichtet, und der Rest hierauf an vier der hrüppelhaftesten Invaliden , die der Commandant des Invaliden-Hauses nahmhaft zu machen hat, zu gleichen Theilen vertheilet werden. Die Obsorge über diese Stiftung ist dem Hofkriegsrathe aufgetragen, Stiftung der Geschwister: Johann, Remhert, Theresia, Anna, Regina und Anton Brandstetter mit 1000 fl. Capital, von dessen Interesse jährlich am 18. Februar und 8. November (den Sterbetägen ihrer Aeltern) eine, Messe in der Capelle des Invaliden-Hauses zu Pettau gelesen, dem Priester das Stipendium und die Stolgebühr entrichtet und der Rest an so viele Invaliden des Hauses vertheilet werden soll, dafs auf jeden ein Gulden Conventions-Münze entfalle. Diese Invaliden müssen aus Yordcrnberg, und in deren Ermanglung sonst aus Steyermark gebürtig, überhaupt aber vorzugsweise solche scyn, die im letzten Kriege invalid geworden sind. Die Verwaltung dieser Stiftung ist eine Obliegenheit des Hofkriegsraths.