Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1838)

CAVALLERIE

47^ Stiftungen. Die Widmung derselben ist für einen in dem Feldzuge des Jahres i8iS sich vorzüglich ausgezeichneten und invalid gewordenen Mann, und in der Folge für einen sonstigen mit Kindern belasteten Invaliden vom Unterofficicr abwärts dieses Regimentes, dann für eine Witwe eines verdienten Mannes vom Untcrofficier abwärts desselben Re­gimentes , welche mit Kindern beschweret ist. Stiftung des Johann Domonkos und Franz László. Das Capital besteht in 2000 fl.., von dessen Interessen die Hälfte am Geburtstage Seiner Majestät des Kaisers und Königs, und die andere Hälfte am Geburtstage Ihrer Majestät der Kaiserinn und Königinn an 20 invaliden des Pesther Invali- den-Hauses vertheilt werden. Das Vorschlagsrecht steht der Pesther Invaliden-Haus-Commission, das Bestätigungsrecht dem ungarischen General-Commando, die Ver­waltung dem Hofkriegs rathe zu. Stiftung des Oberstlieutenants Ladislaus Dujmovich v. Ehrenheim, (*) Das Stiftungs-Capital besteht in einer Privat-Schuldvcrschreibung über 600 fl. C. M. Die davon entfallenden 6percentigcn Interessen wer­den jährlich an zwey Real-Invaliden katholischer Religion , aus dem OrteSinaezim Ottochaner zweyten Gränz-Regiinents-Bezirke, welche das Lexhianer-Compagnie-Commando, im Vereine mit seiner Oeconomie-Verwaltung, dem Ottochaner Gränz-Regiments-Com- mando vorzuschlagen, und dieses solche zu ernennen hal, vertheilt. Die Verwaltung und Aufrechthaltung dieser Stiftung liegt dem k. k. Hofkriegsrathe ob. Stiftung des Oedenburger Comitats-Gerichtstafel - Bey­sitzers und gräflich Szechenyschen Güter-Directors, Jo­seph v. Ernuszt. Bestehend in i5oo fl. Staats-Obligationen , wovon die Interessen jähr­lich an dem Geburtstage Seiner Majestät des jetzt und künftig re­gierenden Monarchen an gebrechliche invalide Gemeine und Un- teroffieiere des Pesther Invaliden-Hauses durch den Invaliden-Iiaus- Commandanten zu vertheilen sind. Stiftung Sr. Durchl. des F. Z. M. Nicolaus Fürsten Esterhazy. Das Verleihungsrecht hat der Stifter/und dessen Erben. Die Widmung ist für invalide Soldaten der ungarischen National-Regi- menter vom Unterofficicr abwärts mit den Zinsen eines Capitals von 5i,l5o fl.

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