Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1837)

CAVALLERIE

Stiftungen. 4$ I Das Vorschlagsrecht ist den Commandanten der Invalidenhäuser zu Wien, Prag, Pesth und Pettau, das Auswahl- und Ver­leihungsrecht den betreffenden General - Commanden ein­geräumt. Die Verwaltung der Stiftung liegt dem Hofkriegsrathe ob. Stiftung des Feldmarschall-Lieutenants Joseph Frey- herrn von liempf. Mit einem Capitale von 66,424 fl. in Wiencr-Stadt-Banco- und k. k, Hofkammer-Obligationen, dann von 65o fl. in Spcrcentigen Staats­schuldverschreibungen , deren jährliches Interesse zur Verbesserung der Soldatenknaben-Erziehungshäuser der k. k. Linien-Infanterie- Regimenter Mazzuchelli Nr. 10 und Kutschera Nr. 28, jedem zur Hälfte bestimmt ist. Die Verwaltung dieser Stiftung liegt dem jeweiligen Regi* ments-Commando ob. General der Cavallerie IVIinhael Freyherr v. Fienmayet-- sehe Stiftung, von dem Mititcir-Etat in JS1 (ihren und Schle­sien zur 5oj(ihrigen Dienstes-Jubeljeyer für diesen ihren Chef am i6- November 1824 begründet. Das Stiftungs-Capital beträgt 6006 fl. 24j kr. Von dem Ertrage dieses Stiftungs-Fondes soll vor der Hand ein, und je nachdem seine Vermehrung in der Folge es gestaltet , zwey, drey oder mehrere Individuen aus dem Stande der Mannschaft, vom Wachtmeister abwärts des k. k. Husaren-Rcgimentes Nr. 8, mit einer Zulagejjährlicher IOO fl.W. W. oder 4o fl. C. M. betheilt werden. Die Fürwahl dieses Individuums war dem Generale der Caval­lerie , Freyherrn v. Kienmayer überlassen, nach desselben nunmehr erfolgten Ableben aber ist das Präsentations-Recht dem jeweiligen ältesten als Oberofficier in der k. k. Armee dienenden Mitgliede der freyherrlich v. Kienmayer’schen Familie übertragen. Wenn kein Mitglied dieser Familie in der Armee als Oberofficier dienen sollte, so übergehet das Präsentation-Recht auf den jeweilige^ commandirenden Generalen in Mähren. Stiftung des Stabs-Feldarztes Joseph Anton Flinz. Diese besteht in einer nieder-österreichisch-Jandständischcn 4 percenti- gen Obligation pr. 1000 fl., und einer 5percentigen Hofkammer- Obligation pr. iooo fl. Von beyden sollen die Interessen pr. 45 fl. Wiener Währung jährlich nach dem Willen des Stifters zur Unter­stützung eines aus Würzburg gebürtigen akademischen Zöglings, und in Ermanglung eines solchen, eines andern würdigen verwen­det werden. Dem Akademic-Director ist die Auswahl des damit zu betheilenden Zöglings Vorbehalten. 3i

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