Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1836)

CAVALLERIE

Herzog von Reichstädt'sehe Stiftung. Ihre Majestät die Frau Erzherzoginn Maria Ludovica, Ilerzoginn von Parma, Piacenza und Guastalla, liaben zum Andenken der Dienstleistung Höclist-Ilvres Sohnes, wailand Sr.Durch­laucht des Herzogs Franz Joseph Carl von Reichstädt, in dem k. k. Linien-Infanterie-Regimente Nr. 60, dermahl Prinz Gustav von Wasa, undHoclistdesselben geäufserten Wunsche gemäfs, zwey Stiftungsplätze in dem Regiments - Knaben- Erziehungshause dieses Regiments, und zwar für Söhne der Mannschaft dieses. Regiments, vom Feldwebel abwärts, auf immerwährende Zeiten gestiftet. Diese Stiftung soll die oben überschriebenc Benennung führen, und soll so lange für die Soldatenkinder dieses Regiments aus Ehen erster Art hin­reichende ärarische Plätze in dem Erziehungs-Institute vor­handen sind , für Kinder aus Ehen zweyter Art, welche als solche auf die Wohlthat der Aufnahme in dieses Institut keinen Anspruch haben würden , bestimmt seyn. Die hierzu erforderliche Summe haben Ihre Majestät mit sechs Stück 5perceutigen Staatsschuldverschreibungen sicherge­stellt. Das Ernennungsrecht zu diesen zwey Stiftungsplätzen soll dem jeweiligen Obersten und Coinmandanten des Infan­terie-Regiments Nr. 60 zustehen. Seine Majestät der Kaiser und König haben den diefsfalls ent­worfenen Stiftbrief Allerhöchst zu bestätigen geruhet. Stiftung des Wiener Bürgers und gewesenen Feldwebels Gottlieb Reymann. Zum Andenken seiner Dienstleistung im Regimente Deutsch­meister hat derselbe letztwillig eine Banco-Obligation pr. jooo fl. mit der Widmung gestiftet, dafs von den alljährig eingehenden Interessen dem ältesten Feldwebel dieses Re­gimentes die Hälfte , dem ältesten Corporal ein Viertheil, und den zwey ältesten Gemeinen zusammen ebenfalls ein Viertheil als eine Zulage erfolgt werden soll. Stiftung des Oberlieutenants Daniel Rodich v. Berlinen­hampf. Das Benennungsrecht hat dermahl der Oberlieutenaut Stephan v. Rodich vom Linien-Infanterie-Regimente Benczúr Nr. 34» und nach dessen Tode der von ihm hierzu Ernannte. Ihre Widmung bestellet in dem, dafs die Zinsen ton dem Stiftungs-Ca- pitale pr. 3ooo fl. als ein Stipendium einem Knaben seiner Ver­wandtschaft zugewendet werden. /j,H8 Stiftungen.

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