Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1835)

CAVALLERIE

Stiftungen. 485 Stiftung des Majors Anton von Fortner. (*) Das Capital besteht in 684 fl- C. M. Von den 5 percentigcn Zinsen sollen nach Absterben des Majors Anton Baron Portner die armen Kinder , vorzugsweise der PortneFschen und nach deren Erlöschung jene der Franz Baron JellachichJschen Familie erzogen werden; auf den Fall aber, als diese beyden Fa­milien ausstürben, hat dieses als ein unwiderrufliches Eigenthum für die Erziehung armer Gränzkinder gewidmete Capital dem G ranz- Studienfonde anheim zu fallen. Diese Stiftung wird durch den k. k. Hofkriegsrath verwaltet. Stiftung der Gemeinde Pottenbrunn. D iese Stiftung ist für das jeweilig zu St. Pollen sich befindliche Regi­ments-Knaben-Erziehungshaus. Das Capital besteht aus ip2l fl. 1er- W. W. Mit den Interessen sind die drey fleifsigsten Zög­linge der beyden oberen Classen zu betheilen ; welche Betheilung von dem jeweiligen Kreishauptmann in St. Pölten zu. geschehen hat. Stiftung des Ernest Frosch (wie Seite 482.) Herzog von Reichstädt'sehe Stiftung. Ihre Majestät die Frau Erzherzoginn Maria Ludovicn, Herzogin« von Parma, Piacenza und Guastalla, haben zum Andenken der Dienstleistung Höchst-Ihres Sohnes, wailand Sr.Durch­laucht des Herzogs Franz Joseph Carl von Reichstädt, in dem k. k. Linien-Infanterie-Regimente Nr. 60, dermahl Prinz Gustav von Wasa, und Ilöchstdesselben geäufserten Wunsch« gemäfs, zvvey Stiftungsplätze in dem Regiments - Knaben- Erziehurtgshaiise dieses Regiments, und zwar für Söhne der Mannschaft dieses Regiments, vom Feldwebel abwärts, auf immerwährende Zeiten gestiftet. Diese Stiftung soll die oben iiberscliriebene Benennung führen, und soll so lange für die Soldatenkinder dieses Regiments aus Ehen erster Art hin­reichende ärarische Plätze in dem Erziehungs-Institute vor­handen sind , für Kinder aus Ehen zweyter Art, welche als solche auf die Wohl that dev Aufnahme in dieses Institut keinen Anspruch haben würden , bestimmt seyn. Die hierzu erforderliche Summe haben Ihre Majestät mit sechs Stück 5percentigen Staatsschuldverschreibungen sicherge­stellt. DasErnennungsrecht zu diesen zwey Stiftungsplätzen soll dem jeweiligen Obersten und Commandanten des Infan­terie-Regiments Nr. 60 zustehen. Seine Majestät der Kaiser und König haben den diefsfalls ent­worfenen Stiftbrief Allerhöchst zu bestätigen geruhet. /

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